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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-11GV-009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 1 stammt aus dem Jahr 1965. Die Satzung zur Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 1 wurde 1977 bekanntgemacht. Bei beiden Bebauungsplänen handelt es sich um sogenannte „Nummerpläne“, die nichtig sind. Daher bedarf es der Aufhebung oder aber einer aufwändigen Wiederaufnahme des Verfahrens. Das Gebiet ist zwischenzeitlich fast vollständig und sehr geschlossen bebaut, so dass für Bauvorhaben ein hinreichender Beurteilungsmaßstab nach § 34 BauGB gegeben ist. Daher sollen der Bebauungsplan Nr. 1 und die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1 aufgehoben werden. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 und die Satzung über die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1 werden aufgehoben.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planungsgruppe Plewa, Flensburg, beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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