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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-15GV-013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche dauerhafte Abkehr von fossilen Energieträgern und für einen erfolgreichen Klimaschutz. Die stetige Weiterentwicklung der Energiewende sollte dabei in Abstimmung mit Gemeinden und Bevölkerung sozial- und umweltverträglich erfolgen. Unsere Gemeinde möchte hierzu ihren Beitrag leisten, in diesem Zusammenhang erfolgt obenstehender Beschluss.

 

Erläuterung:

Im nordöstlichen Gemeindegebietvon Sterup wurde im Auftrage der Landeigentümer vom Planungsbüro ee-Nord GmbH und Co. KG eine Windpotentialfläche (siehe Anlage 1) ermittelt. Die Fläche wird ebenfalls derzeit in der vom Land Schleswig-Holstein herausgegebenen Karte „Abwägungsbereiche für Windenergienutzung“ berücksichtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

 

Betroffenes Produktkonto:

 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:

 

 

Noch zur Verfügung stehende Mittel:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

-Für das Gemeindegebiet wird dem Windenergieausbau in Form eines Bürgerwindparks grundsätzlich zugestimmt.

 

-Dieser soll im Rahmen der vorliegenden Potentialfläche (siehe Anlage 1) umgesetzt werden.

 

-Auf Gemeindewunsch hin wird die ermittelte Windpotentialfläche zwischen Osterholm und Atzbüll als künftiges Vorranggebiet vorgeschlagen. Es ist ausdrücklicher Wunsch der Gemeinde dieses im weiteren Abwägungsprozess der Regionalplanung des Landes Schleswig-Holstein positiv zu berücksichtigen.

 

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Anlagen

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