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Vorlage - 2016-00AA-038
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulliegenschaften des Amtes Geltinger Bucht; Beratung und Beschluss über die gefassten Empfehlungen des Schulausschusses zur Ergänzung des Prioritätenprogrammes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Stefan Boock
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht
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Beratung und Beschluss
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29.06.2016
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Sachverhalt
In der Arbeitsgruppe Schulen wurden am 21.04.2016 als Vorbereitung für die Sitzung des Schulausschusses die den Mitgliedern des Ausschusses vorliegenden Maßnahmen der Anlage 1 besprochen. Die genannten Maßnahmen wurden nach Priorität und Wirtschaftlichkeit gewichtet und in das bestehende Prioritätenprogramm der Schulliegenschaften eingefügt. Neue Förderprogramme, u.a. zur Förderung von Klimaschutzprojekten und auch zur Förderung kommunaler Schwimmsportstätten, wurden geprüft und soweit möglich und sinnvoll in die Planungen einbezogen. Zusätzlich wurden als Fortschreibung des Programmes Maßnahmen für das Planungsjahr 2020 erfasst.
Die Empfehlungen des SchulA in der Sitzung vom 25.04.2016 für anstehende Maßnahmen in den Jahren 2016 bis 2020 lauten wie folgt:
- Die Beleuchtungssanierung in der Grundschule Steinbergkirche soll durchgeführt werden. Die Abwicklung der Maßnahme über das vorhandene LED-Förderprogramm ist zu prüfen und sofern wirtschaftlich darstellbar über das Programm abzuwickeln.
In folgenden Bereichen soll die Beleuchtung erneuert werden:
Klassen- und Gruppenräume sowie Sporthalle.
Gesamtausgaben: rd. 70.000 € zuzüglich notwendiger Planungskosten.
- Die südliche Fensterfront des Schulhauptgebäudes der Grundschule Steinbergkirche soll wie geplant 2017 saniert, die maroden Sporthallenfenster sollen 2018 erneuert werden. Diese Maßnahme ist in das Prioritätenprogramm aufzunehmen. Die Sanierungskosten für die Hallenfenster belaufen sich auf geschätzt 45.000 – 50.000 €.
- Die Hallenfenster der Sporthalle in Kieholm sollen 2017 aufgrund der schlechten Bausubstanz und der eindringenden Feuchtigkeit saniert werden. Das Planungsprogramm ist entsprechend zu ergänzen. Geschätzte Kosten 40.000 €.
- Das Schwimmbad in Sterup soll ebenfalls in mehreren Bauabschnitten saniert werden. Der 1. Bauabschnitt sieht die Erneuerung der Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, die teilw. Erneuerung der Schwimmbadtechnik und die Erneuerung der abgehängten Hallendecke mit entsprechender Wärmedämmung vor.
Die Sanierungen dienen der Erhaltung der Bausubstanz, der Sicherstellung des technischen Betriebes und sollen gleichzeitig nachhaltig Energie einsparen. Die geschätzten Sanierungskosten im 1. Bauabschnitt sind zurzeit inkl. Reserve für Unvorhergesehenes mit 195.000 € eingeplant. Das Planungsprogramm ist entsprechend anzupassen. Die Maßnahme soll über ein spezielles Förderprogramm zu Erhaltung kommunaler Schwimmbäder abgewickelt werden. Die endgültige Förderquote ist abhängig von der Anzahl der genehmigten Maßnahmen aus diesem Fördertopf. Der 2. Bauabschnitt soll in die Investitionsplanung für 2018/2019 aufgenommen werden
- Das Prioritätenprogramm für die Schulliegenschaften soll unter Berücksichtigung der beschlossenen Maßnahmen entsprechend fortgeschrieben werden. Der Originalniederschrift ist diese Fortschreibung als Anlage 2 beizufügen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen vorhanden | Ja: | X | Nein: |
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Betroffenes Produktkonto: verschiedene Konten. Nachweis in der Haushaltplanung für 2017 und über den 1. Nachtrag 2016 (bei Bedarf). Die Kostenbelastung ist bei einzelnen Punkten aufgeführt.
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Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:
| 0,00 € | ||||
Noch zur Verfügung stehende Mittel: keine
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Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss beschließt, die vom Schulausschuss am 25.04.2016 einstimmig empfohlenen Maßnahmen (s. Anlage 1 vom Arbeitskreis) an den Schulliegenschaften umzusetzen. Die Beleuchtungssanierung an der Grundschule Steinbergkirche und der 1. Bauabschnitt an der Schwimmhalle in Sterup sind für die entsprechenden Förderprogramme anzumelden und durchzuführen. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen. Die Mittel sind im 1. Nachtragshaushalt 2016 bzw. im HP 2017 bereit zu stellen. Einer evtl. notwendigen außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt. Das Prioritätenprogramm und die Investitionsplanung des Amtes sind entsprechend anzupassen.

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