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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-00AA-047

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss hat bereits auf seiner Sitzung vom 29.01.2016 eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren beschlossen, weil es in der damaligen Tarifstelle 25 einen Konflikt mit dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)  gegeben hatte.

Nachdem die Tarifstelle ersatzlos gelöscht wurde, wies das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) darauf hin, dass es auch in den Tarifstellen Nr. 11 und 26 (jetzt 25) denkbare Konflikte mit dem IZG-SH gibt. Das ULD empfahl deshalb in die Satzung eine gesonderte Norm aufzunehmen, die deutlich macht, dass die Satzung des Amtes Geltinger Bucht über die Erhebung von Verwaltungsgebühren bei der Erteilung von Informationen nach dem IZG-SH keine Anwendung findet und in diesen Fällen das IZG-SH i.V.m. der IZG-SH-KostenVO heranzuziehen ist.

Aus diesem Grunde wurde in die Satzung ein neuer § 8 aufgenommen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Neufassung der Satzung des Amtes Geltinger Bucht über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der vorgelegten und erläuterten Fassung. 

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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