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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-14GV-012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zum Bebauungsplan Nr. 13 (wie auch zur parallel aufgestellten 24. Änderung des FNP) ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/TÖB durchgeführt worden. Nach Beratung der dort eingegangenen Stellungnahmen (vgl. Ziff. 1 des nachfolgenden Beschlusses) kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (vgl. Ziff. 2) den Entwurf des Bebauungsplanes in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geben: Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

 

Betroffenes Produktkonto:

 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:

 

 

Noch zur Verfügung stehende Mittel:

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden mit folgendem Ergebnis beraten: -siehe Anlage-

 

2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „KJR-Freizeitstätte“ und die Begründung (siehe Anlage) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt

oder

... werden mit folgenden Änderungen gebilligt: ........................................................... .

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

  

 

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Anlagen

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