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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-04GV-010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der geplanten Durchführung einer Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme an der Kläranlage, sowie bei der Haushaltplanung nicht vorhersehbare Bedarfsveränderungen ist es gemäß § 95 b Gemeindeordnung (GO) zwingend erforderlich einen Nachtrags-haushalt für die Gemeinde Hasselberg aufzustellen.

Der vorliegende Entwurf zum 1. Nachtragshaushalt 2016 der Gemeinde Hasselberg ist von der Verwaltung gem. § 75 Abs. 2 GO nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aufgestellt und vom Finanzausschuss der Gemeinde in seiner Sitzung am 12.05.2016 eingehend beraten worden.

Die Ansätze im Ergebnisplan sind an die aktuellen Bedürfnisse angepasst worden. Trotz der Veränderung kann nach wie vor ein ausgeglichener Haushalt ausgewiesen werden. 

Im Finanzplan sind die zusätzlich erforderlichen Mittel für die Kläranlagenerweiterung sowie die damit verbundenen Investitionszuweisungen der Gemeinden Kronsgaard und Rabel dargestellt. Den Eigenanteil kann die Gemeinde Hasselberg aus den vorhandenen liquiden Mitteln finanzieren. Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich.

Die Hebesätze der Realsteuern bleiben unverändert.

 

Empfehlung des Finanzausschusses:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Hasselberg hat auf seiner Sitzung am 12.05.2016 einstimmig die Empfehlung zum Beschluss des vorliegenden Entwurfes zum 1.Nachtragshaushalt 2016 ausgesprochen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hasselberg beschließt den vorgelegten 1. Nachtrag zum Haushalt 2016 nebst Anlagen.  

 

 

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Anlagen

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