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Vorlage - 2016-07GV-012
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden in der Gemeinde Nieby
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Gerd Aloe
- Verfasser:
- Gerd Aloe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Nieby
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Wahl
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18.05.2016
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Sachverhalt
Auf der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Nieby am 10.06.2013 wurde versäumt, die Wahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden durchzuführen.
Dies sind die stellv. Vorsitzenden nachfolgender Ausschüsse:
- Finanzausschuss
- Bau- und Wegeausschuss
- Ausschuss für Birk- und Tourismusangelegenheiten
- Ausschuss für Kultur, Jugend und Soziales
Die Wahl erfolgt nach § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung. Danach bestimmen die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen ihrer Sitze in der Vertretung für welchen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden ihnen das Vorschlagsrecht zusteht (Zugriffsverfahren)
Höchstzahlen:
KWGFWN
GV-Sitze:54
_______________________________________________
: 0,510 (1)8 (2)
: 1,53,33(3)2,66 (4)
: 2,521,6
Nach dem Zugriff schlägt die jeweils berechtigte Fraktion vor. Die anderen Fraktionen haben kein Vorschlagsrecht.
Vorgeschlagen werden können nur Ausschussmitglieder (auch bürgerliche).
Die Wahl erfolgt nach § 39 Abs. 1 GO mit Stimmenmehrheit. Der oder die Bewerber/in muss danach mehr Ja- als Nein-Stimmen haben.

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