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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-07GV-012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Nieby am 10.06.2013 wurde versäumt, die Wahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden durchzuführen.

 

Dies sind die stellv. Vorsitzenden nachfolgender Ausschüsse:

-          Finanzausschuss

-          Bau- und Wegeausschuss

-          Ausschuss für Birk- und Tourismusangelegenheiten

-          Ausschuss für Kultur, Jugend und Soziales

 

Die Wahl erfolgt nach § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung. Danach bestimmen die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen ihrer Sitze in der Vertretung für welchen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden ihnen das Vorschlagsrecht zusteht (Zugriffsverfahren)

 

Höchstzahlen:

 

KWGFWN

GV-Sitze:54

_______________________________________________

: 0,510       (1)8       (2)

: 1,53,33(3)2,66  (4)

: 2,521,6

 

Nach dem Zugriff schlägt die jeweils berechtigte Fraktion vor. Die anderen Fraktionen haben kein Vorschlagsrecht.

Vorgeschlagen werden können nur Ausschussmitglieder (auch bürgerliche).

 

 

 

 

Die Wahl erfolgt nach § 39 Abs. 1 GO mit Stimmenmehrheit. Der oder die Bewerber/in muss danach mehr Ja- als Nein-Stimmen haben.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

X

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung wählt folgende stellvertretenden Ausschussvorsitzenden:

 

  1. ZugriffKWG=
  2. Zugriff FWN=
  3. Zugriff KWG=
  4. Zugriff FWN=

 

 

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