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Vorlage - 2016-07GV-011
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB Nr. 1 "Sandkoppel" (Reetdorf Geltinger Birk) 1. Abwägungsbeschluss 2. Beschluss des Durchführungsvertrages 3. Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rainer Kirstein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Nieby
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Beratung und Beschluss
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18.05.2016
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Sachverhalt
Am 26.11.2015 hatte die Gemeindevertretung über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und über die Inhalte des Durchführungsvertrages beraten und dann zum VB Nr. 1 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Zwischenzeitlich ist die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB und der Nachbargemeinden durchgeführt worden. Weiterhin wurde der Durchführungsvertrag ausgearbeitet und mit den Landes- und Kreisbehörden abgestimmt und vom Vorhabenträger bereits unterschrieben.
Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über den Durchführungsvertrag kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.
Der beschlossene Bebauungsplan bedarf als sog. selbständiger B-Plan dann noch der Genehmigung durch den Landrat.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. | Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: -siehe Anlage-. Das Planwerk ist entsprechend zu überarbeiten. Das Ergebnis ist mitzuteilen. |
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| Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter: ......... Davon anwesend: ...... Ja-Stimmen: ........ Nein-Stimmen: ......... Enthaltungen: .........
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2. | Der vom Vorhabenträger bereits unterschriebene Durchführungsvertrag (s. Anlg.) wird gebilligt. Die Auflistung der wesentliche Aspekte des Durchführungsvertrages unter Kap. 4.9 „Planergänzende Regelungen (Durchführungsvertrag)“ der Planbegründung ist entsprechend den Vertragsinhalten zu aktualisieren. |
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| Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter: ......... Davon anwesend: ...... Ja-Stimmen: ........ Nein-Stimmen: ......... Enthaltungen: .........
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- 2 -
3a. | Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB Nr. 10 für das Gebiet „Sandkoppel“ (Reetdorf Geltinger Birk), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. |
3b. | Die Begründung wird gebilligt. |
3c. | Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung vorzulegen und danach die Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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| Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter: ......... Davon anwesend: ...... Ja-Stimmen: ........ Nein-Stimmen: ......... Enthaltungen: .........
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren ...
....... keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
oder:
....... folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: ..................................................................................................................................... .
Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

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