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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-08GV-131

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Nachtragshaushaltsentwurf 2024 wurde von der Verwaltung aufgestellt und mit dem Bürgermeister abgestimmt.

Der Entwurf berücksichtigt in erster Linie einen Grunderwerb in der Ortslage Niesgrau. Durch diesen Grunderwerb soll die Grundlage geschaffen werden, um ein Dorfgemeinschaftshaus in der Ortslage Niesgrau planen zu können.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Niesgrau beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Niesgraur das Haushaltsjahr 2024 in der vorliegenden Fassung.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

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