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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-04GV-142

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der bisherige stellv. Gemeindewehrführer, Herr Ralf Petersen, hat aus persönlichen Gründen sein Ehrenamt als stellv. Gemeindewehrführer ab dem 12.01.2024 niedergelegt. Um Herrn Petersen mit heutiger Wirkung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen zu können, bedarf es der Aushändigung einer Entlassungsurkunde. Eine rückwirkende Entlassung zum 12.01.2024 ist rechtlich nicht möglich.

 

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 11 des Brandschutzgesetzes i.V. mit den § 23 (1) Nr. 4 Beamtenstatusgesetz und § 32 Landesbeamtengesetz stimmt die Gemeindevertretung Hasselberg der Entlassung von Ralf Petersen als stellv. Gemeindewehrführer der Gemeindewehr Hasselberg zu

  

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