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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-00AA-382

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der vorliegende Entwurf zum 1. Nachtragshaushalt 2023 wurde von der Verwaltung, unter Berücksichtigung aller für das Haushaltsjahr gefassten Beschlüsse, aufgestellt.

 

Zur Anpassung der Amtsumlage bzw. der Zusatzamtsumlage an die tatsächlichen Bedürfnisse des Amtes im laufenden Haushaltsjahr, wird die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes 2023 empfohlen. In den Entwurf zum Haushaltsplan, der in der Sitzung ausführlich erläutert wird, sind sämtliche Beschlüsse der Ausschüsse bzw. des Amtsausschusses sowie die angepassten Mittelanmeldungen aus den Fachbereichen eingeflossen.

Durch die Anpassung der Haushaltsansätze sowie die Festsetzung der Umlagegrundlage (Finanzkraft) der Gemeinden ergeben sich folgende Änderungen der Umlagesätze:

Die Amtsumlage sinkt von 26,85 % auf 24,42 % (4.428.800). Die Zusatzamtsumlage steigt von 18,44 % auf 18,72% (3.396.200).

 

Zur Finanzierung aller geplanten Investitionsmaßnahmen ist weiterhin eine Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 € (bisher 1.000.000 €) eingeplant.

 

Der vorliegende Entwurf weist einen ausgeglichenen Ergebnisplan aus.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss des Amtes Geltinger Bucht empfiehlt dem Amtsausschuss den

vorgelegten 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 sowie die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

nebst Anlagen zu beschließen.

 

Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 sowie die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 nebst Anlagen.

 

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Anlagen

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