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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-00AA-348

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht hat am 23.11.2022 beschlossen, die Verwaltung des Amtes Geltinger Bucht zum 01.07.2023 von einer ehrenamtlichen auf eine hauptamtliche Leitung umzustellen.

 

Die Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Amtes Geltinger Bucht vom 22.09.2021 enthält Regelungen, die sich auf ein ehrenamtlich verwaltetes Amt beziehen.

 

Um die Satzung an die Bedürfnisse eines hauptamtlich verwalteten Amtes anzupassen, empfiehlt es sich, eine Neufassung der Satzung zu beschließen.

 

Neben der Anpassung von Zuständigkeiten wurden Wertgrenzen aus der Hauptsatzung des Amtes Geltinger Bucht übernommen sowie Regelung zur Vorgehensweise unter anderem bei Stundungen an andere gesetzliche Regelungen angepasst.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss des Amtes Geltinger Bucht empfiehlt dem Amtsausschuss die Neufassung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Amtes Geltinger Bucht zu beschließen.

 

Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht beschließt die Neufassung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Amtes Geltinger Bucht. Die Satzung vom 22.09.2023 tritt außer Kraft.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

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24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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