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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - 2023-00AA-375

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ab dem Schuljahr 2024/2025 plant der Kreis Schleswig-Flensburg auch für die kreisangehörigen Schulträger eine komplette Neuausrichtung/Digitalisierung des Antragsverfahrens und der Schülerfahrkartenausgabe (als Angebot zur freiwilligen Teilnahme).

Das Amt Geltinger Bucht sieht die Digitalisierung des Antragswesens und der Schülerfahrkartenausgabe als sehr wichtigen Schritt an, auch um für die „Kunden (Eltern)“ eine moderne Antragsplattform bereit zu stellen, die dann kreisweit als einheitliches Verfahren zur Verfügung steht, auch z.B. bei einem Schulwechsel.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Amt Geltinger Bucht eine Vereinbarung mit dem Kreis Schleswig-Flensburg getroffen und dieser hat für die Durchführung dieser Aufgabe (Durchführungsarbeiten des Schülerfahrkartenverfahrens) eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg vereinbart.

 

Der Kreistag des Kreises Schleswig-Flensburg hat am 29.03.23 beschlossen, dass

r Schülerfahrkarten, die von Schulträgern im Kreis SL-FL ausgegeben werden,

ab dem Schuljahr 24/25 ein digitales Verfahren angewendet werden soll, das vom Kreis Herzogtum Lauenburg betrieben wird.

Durch Übertragung der Aufgabe des Schülerfahrkartenverfahrens von den kreisangehörigen Schulträgern auf den Kreis kann sich z.B. auch das Amt Geltinger Bucht an dieser interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den o.g. Kreisen beteiligen, um auf diese Weise effiziente Strukturen zu schaffen.

 

Aufgabenübertragung:

 

Die Aufgabenübertragung umfasst u.a. folgende, unter Einhaltung der

datenschutzrechtlichen Bestimmungen, durchzuführenden Prozessschritte des

Schülerfahrkartenverfahrens:

 

      Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung einer

Schülerfahrkarte zur Nutzung des ÖPNV,

      Entscheidung über die Gewährung einer Schülerfahrkarte

      Organisation der Fahrkartenerstellung und -ausgabe in Zusammenarbeit mit

den Schulen und dem erstellenden Dienstleister, den auszuwählen ebenfalls

zukünftig dem Kreis obliegt,

      Annahme und Verarbeitung von Schul- und Wohnortswechseln der

antragsbewilligten Schüler*innen nebst Zuständigkeit für den

entsprechenden Änderungsbescheid inkl. ggf. Geltendmachung und

Durchsetzung entstehender Rückforderungen,

      Entgegennahme und Bearbeitung sowie erforderlichenfalls Bescheidung von

Ersatzfahrkartenanträgen nebst Erstellung von Zahlungsaufforderungen und

Organisation der Ersatzfahrkartenausgabe,

      Abwicklung des Zahlungsverkehrs nebst Prüfung und Dokumentation des

Geldeinganges und Durchführung des Mahnverfahrens in eigener

Zuständigkeit,

      Zuständigkeit für Entgegennahme von Widersprüchen sowie die Bearbeitung

und Durchführung von Widerspruchsverfahren,

      Prüfung und Begleichung der monatlichen Fahrkartenrechnungen,

      Telefonische und schriftliche Auskunftserteilung zum

Schülerfahrkartenverfahren.

 

 

Dem Amt Geltinger Bucht entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Neben dem Mehrwert der Digitalisierung werden auch die umfangreiche Aufgabe der Fahrkartenausgabe und die Überwachung der Zahlungseingänge eingespart.

Die Kosten für die Fahrkarten/Schülerbeförderung tragen der Kreis Schleswig-Flensburg und das Amt weiterhin in dem bisherigen 2/3 zu 1/3 Verhältnis.

Die Abrechnung und der Verwendungsnachweis werden jedoch nicht mehr vom Amt, sondern vom Kreis erstellt. Der Kreis stellt die Kosten dann dem Amt in Rechnung.

Die Kosten für die Aufgabendurchführung durch den Kreis Herzogtum Lauenburg trägt der             Kreis Schleswig-Flensburg. Die Umsetzung soll zum nächsten Schuljahr (2024/2025) erfolgen.

 

Das Amt verpflichtet sich, die Schulsekretariate einzubinden und sichert die notwendige Unterstützung insgesamt zu.

 

Die Beschäftigten in den Schulsekretariaten und in den Schulverwaltungen werden Anfang 2024 noch intensiv geschult.

 

Durch eine Hotline beim Kreis Herzogtum Lauenburg ist gesichert, dass auch Eltern, denen eine digitale Antragstellung nicht möglich ist, weiterhin durch einen Anruf und Versendung der Unterlagen per Post nicht ausgeschlossen werden.

Die Umstellungsphase in 2024 bedeutet für die Amtsverwaltung und die Schulsekretariate vorübergehend eine Mehrbelastung, zukünftig aber eine deutliche Entlastung in diesem Bereich.

 

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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