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Mitteilungsvorlage - 2023-00AA-375
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen zur Schülerbeförderung: Digitalisierung des Schülerfahrkartenverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Stefan Boock
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss Geltinger Bucht
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23.11.2023
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Sachverhalt
Ab dem Schuljahr 2024/2025 plant der Kreis Schleswig-Flensburg auch für die kreisangehörigen Schulträger eine komplette Neuausrichtung/Digitalisierung des Antragsverfahrens und der Schülerfahrkartenausgabe (als Angebot zur freiwilligen Teilnahme).
Das Amt Geltinger Bucht sieht die Digitalisierung des Antragswesens und der Schülerfahrkartenausgabe als sehr wichtigen Schritt an, auch um für die „Kunden (Eltern)“ eine moderne Antragsplattform bereit zu stellen, die dann kreisweit als einheitliches Verfahren zur Verfügung steht, auch z.B. bei einem Schulwechsel.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Amt Geltinger Bucht eine Vereinbarung mit dem Kreis Schleswig-Flensburg getroffen und dieser hat für die Durchführung dieser Aufgabe (Durchführungsarbeiten des Schülerfahrkartenverfahrens) eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg vereinbart.
Der Kreistag des Kreises Schleswig-Flensburg hat am 29.03.23 beschlossen, dass
für Schülerfahrkarten, die von Schulträgern im Kreis SL-FL ausgegeben werden,
ab dem Schuljahr 24/25 ein digitales Verfahren angewendet werden soll, das vom Kreis Herzogtum Lauenburg betrieben wird.
Durch Übertragung der Aufgabe des Schülerfahrkartenverfahrens von den kreisangehörigen Schulträgern auf den Kreis kann sich z.B. auch das Amt Geltinger Bucht an dieser interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den o.g. Kreisen beteiligen, um auf diese Weise effiziente Strukturen zu schaffen.
Aufgabenübertragung:
Die Aufgabenübertragung umfasst u.a. folgende, unter Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, durchzuführenden Prozessschritte des
Schülerfahrkartenverfahrens:
Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung einer
Schülerfahrkarte zur Nutzung des ÖPNV,
Entscheidung über die Gewährung einer Schülerfahrkarte
Organisation der Fahrkartenerstellung und -ausgabe in Zusammenarbeit mit
den Schulen und dem erstellenden Dienstleister, den auszuwählen ebenfalls
zukünftig dem Kreis obliegt,
Annahme und Verarbeitung von Schul- und Wohnortswechseln der
antragsbewilligten Schüler*innen nebst Zuständigkeit für den
entsprechenden Änderungsbescheid inkl. ggf. Geltendmachung und
Durchsetzung entstehender Rückforderungen,
Entgegennahme und Bearbeitung sowie erforderlichenfalls Bescheidung von
Ersatzfahrkartenanträgen nebst Erstellung von Zahlungsaufforderungen und
Organisation der Ersatzfahrkartenausgabe,
Abwicklung des Zahlungsverkehrs nebst Prüfung und Dokumentation des
Geldeinganges und Durchführung des Mahnverfahrens in eigener
Zuständigkeit,
Zuständigkeit für Entgegennahme von Widersprüchen sowie die Bearbeitung
und Durchführung von Widerspruchsverfahren,
Prüfung und Begleichung der monatlichen Fahrkartenrechnungen,
Telefonische und schriftliche Auskunftserteilung zum
Schülerfahrkartenverfahren.
Dem Amt Geltinger Bucht entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Neben dem Mehrwert der Digitalisierung werden auch die umfangreiche Aufgabe der Fahrkartenausgabe und die Überwachung der Zahlungseingänge eingespart.
Die Kosten für die Fahrkarten/Schülerbeförderung tragen der Kreis Schleswig-Flensburg und das Amt weiterhin in dem bisherigen 2/3 zu 1/3 Verhältnis.
Die Abrechnung und der Verwendungsnachweis werden jedoch nicht mehr vom Amt, sondern vom Kreis erstellt. Der Kreis stellt die Kosten dann dem Amt in Rechnung.
Die Kosten für die Aufgabendurchführung durch den Kreis Herzogtum Lauenburg trägt der Kreis Schleswig-Flensburg. Die Umsetzung soll zum nächsten Schuljahr (2024/2025) erfolgen.
Das Amt verpflichtet sich, die Schulsekretariate einzubinden und sichert die notwendige Unterstützung insgesamt zu.
Die Beschäftigten in den Schulsekretariaten und in den Schulverwaltungen werden Anfang 2024 noch intensiv geschult.
Durch eine Hotline beim Kreis Herzogtum Lauenburg ist gesichert, dass auch Eltern, denen eine digitale Antragstellung nicht möglich ist, weiterhin durch einen Anruf und Versendung der Unterlagen per Post nicht ausgeschlossen werden.
Die Umstellungsphase in 2024 bedeutet für die Amtsverwaltung und die Schulsekretariate vorübergehend eine Mehrbelastung, zukünftig aber eine deutliche Entlastung in diesem Bereich.

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