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Vorlage - 2023-00AA-374
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanung 2024: Beratung und Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Stefan Boock
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss Geltinger Bucht
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23.11.2023
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Sachverhalt
Die Haushaltsplanung 2024 steht unter dem Vorbehalt, dass die zukünftige Ausgestaltung der Schulträgerschaft noch nicht abschließend geregelt ist.
In Folge des Beschlusses des Amtsausschusses zur Schulentwicklungsplanung vom 08.03.2023 haben zurzeit zwei Gemeinden die Rückübertragung der Schulträgerschaft gem. § 5 der Amtsordnung beantragt.
Der Amtsausschuss muss sich nun zeitnah mit diesem Antrag befassen. Den Beteiligten ist bekannt, dass der grundsätzliche Anspruch auf Rückübertragung besteht, allerdings sind die Beschlüsse der Gemeinden noch etwas abzuändern. Die Rückübertragung bedingt dann noch eine durchzuführende Vermögensauseinandersetzung.
Die Anträge auf Rückübertragung haben insbesondere Auswirkungen auf die weitere Planung für die vier Grundschulen, aber da die Umsetzung dieser Anträge auch Auswirkungen auf die Gemeinschaftsschule haben würde/haben wird, ist auch hier nur eine eingeschränkte Finanzplanung möglich.
Diese Ausgangslage bedeutet, wie schon zur Haushaltsplanung 2023, dass es keine Planungssicherheit für die Finanzplanung gibt. Die in der Finanzplanung bereits veranschlagten investiven Maßnahmen werden in die Folgejahre verschoben, aber weiterhin ausgewiesen.
Gemäß Rücksprache mit den Schulausschussvorsitzenden werden bis zur Klärung der zukünftigen Schulträgerschaft jedoch weiterhin keine neuen Maßnahmen veranschlagt. In den Bereichen Erhaltungsaufwand und Personal wird die Planung mit den bestehenden Grundlagen weitergeführt, die Ansätze sind so veranschlagt, dass die laufenden Unterhaltungsmaßnahmen und Personalkosten abdeckt sind.
Wichtige Rahmendaten für die Haushaltsplanung:
- Stellenplan Schulen:
Der Stellenplan 2024 umfasst 59 Teil- und Vollzeitstellen, die mit 43 Beschäftigten besetzt sind. Der Stellenplan weist rd. 1,3 in Vollzeitstellen umgerechnete Stellen zusätzlich zum Stellenplan 2023 auf. Diese Stellen betreffen z.B. die seit 08/2023 eingerichtete Teilzeitbetreuungsstelle in der Gemeinschaftsschule, Teilzeitstellen für die Mittagessenausgabe, umgewandelte Stellen Honorarkräfte usw. Entsprechende Beschlüsse liegen vor.
- Personalkostenentwicklung 2023 zu 2024:
Personalkosten HP 2023: rd. 888.400 Euro
Personalkosten HP 2024: rd. 1.042800 Euro
Begründung: Neben den Mehrkosten für die rd. 1,3 zusätzlichen Stellen ist insbesondere der vereinbarte Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für die Ausgabensteigerungen ursächlich. Der Tarifabschluss hat u.a. das Ziel, die „unteren Entgeltgruppen“ durch einen Mindestbetrag besonders zu unterstützen. Da die Schulen viele Teil- und Vollzeitstellen im mittleren und unteren Eingruppierungsbereich aufweisen, sind hier ab März 2024 nicht durchschnittlich 11-12% sondern rd. 14-15% Entgeltsteigerungen tabellenwirksam zu veranschlagen.
- Entwicklung und Höhe der Zusatzumlage Schulen:
2023:
2024:
Die Zahlen werden in der Sitzung nachgereicht.
- Entwicklung der Schülerzahlen:
| Schuljahr: 2022/23 | Schuljahr: 2023/24 |
GS Sterup | 102 | 107 |
GS Steinbergkirche | 75 | 93 |
GS Gelting | 112 | 118 |
GS Kieholm | 96 | 86 |
Gemeinschaftsschule | 344 | 342 |
Die Schülerzahlen sind zurzeit insgesamt als stabil einzuschätzen, allerdings werden im erheblichen Umfang DaZ-Schüler in den Schulen des Amtes beschult. Diese Schüler halten somit die Schülerzahlen auf diesem Niveau.
DaZ ist eine Abkürzung für „Deutsch als Zweitsprache“. DaZ ist ein spezieller Unterricht, der Kinder mit anderer Muttersprache Deutsch als Zweitsprache vermitteln soll.
Wenn diese Kinder, wie eigentlich geplant, ausschließlich in den DaZ-Zentren außerhalb unserer Schulen unterrichtet werden würden, hätten wir abnehmende Schülerzahlen zu verzeichnen.
Zurzeit ist außerdem bei einigen Schulen eine deutlich abnehmende Zahl von Gastschülern eingetreten. Die Entwicklung bleibt abzuwarten, die Auswirkungen sind durch rückläufige Einnahmen im Bereich der Schulkostenbeiträge erkennbar.
- Kosten der Schülerbeförderung:
Durch verschiedene Änderungen und durch die Einführung des Bildungstickets im Kreis Schleswig-Flensburg, beschlossen in 2023 durch den Kreistag, werden die Kommunen schon aktuell, aber auch zukünftig, bei den Kosten der Schülerbeförderung deutlich entlastet. Die Veranschlagungen sind in der Anlage „Sachkosten“ erkennbar.
- Digitalisierung des Antragswesens Schülerbeförderung:
Die Abrechnungsmodalitäten ändern sich, die Änderungen sind kostenneutral für das Amt und werden für die Eltern eine deutliche Vereinfachung der Antragstellung ermöglichen.
- DigitalPakt Schulen:
Die Beschlüsse des Schul- und Amtsausschusses decken die Maßnahmen zur Umsetzung der Medienentwicklungskonzepte im Rahmen des DigitalPaktes der Schulen bis einschließlich 2024 ab. In 2023 sind zahlreiche Beschaffungen, insbesondere im Bereich der mobilen Endgeräte und der Activ-Displays getätigt worden. Seit Oktober 2022 verstärkt eine weitere Vollzeitkraft den IT-Support in den Schulen. Die Fördergelder (Schulträgerbudget Amt Geltinger Bucht: 290.450 Euro) wurden bis auf die Restmittel im Rahmen des Verwendungsnachweises vollständig abgerufen.
- Budgetierung im Bereich der Lehr- und Lernmittel und Geschäftsaufwendungen:
Der Schulausschuss hat 2014 einen Ansatz im Rahmen von Budgetierungskonten in Höhe von 110 Euro/ Schüler*innen beschlossen. Nun sollte dieser Ansatz aufgrund der erheblichen Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren (u.a. Inflation, besonderer Unterrichtsbedarf) angepasst werden. Auch der Unterricht im Bereich DaZ erfordert anderes Material. Über einen längeren Zeitraum war dieser Ansatz kreisweit im oberen Bereich. In den vergangenen Jahren mussten aufgrund von Überschreitungen, in Absprache mit den Schulausschussvorsitzenden, regelmäßig überplanmäßige Ausgaben geleistet und genehmigt werden (u.a. auch aufgrund von Corona).
Da jedoch eine umfassende Neuberechnung erst erfolgen sollte, wenn die zukünftigen Schulträgerschaften geklärt sind, wird in Absprache mit den Schulausschussvorsitzenden ab 2024 eine pauschale Erhöhung von 20% auf den Basisbetrag vorgeschlagen (wurde in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt). Zur weiteren Entlastung wurde zusätzlich bei jeder Schule ein Konto für Hard- und Softwarepflege eingerichtet, um den steigenden Bedarf des Schulträgers, z.B. durch die Einführung eines Mobile-Device-Managements (MDM) zur Steuerung von mobilen Endgeräten in allen Schulen, abzudecken.
Die fortschreitende Digitalisierung in den Schulen wird auch zukünftig regelmäßig Anpassungen in unterschiedlichen Bereichen erfordern.
- Erwerb des beweglichen Anlagevermögens:
Die Zahlen der Finanzplanung werden fortgeführt und an den besonderen Bedarf angepasst. Die von den Schulen beantragten Mittel für Schulmobiliar, Ausstattungen, besonderes Lehrmaterial im Bereich Technik usw. wurden eingeplant.
Die zwingend notwendige Beschaffung von Landesnetzrechnern für die 5 Schulverwaltungen und für die Schulleitungen im besonders geschützten Bildungsnetz (Vorgabe des IQSH) wurden aufgrund des Alters mit 17 Geräten inkl. Monitoren eingeplant.
Die Beschaffung von mobilen Endgeräten und Activ-Displays, auf Grundlage des Medienentwicklungskonzeptes des Schulträgers, wurde eingeplant.
Die Beschaffung eines Kommunalschleppers für die Grundschule Steinbergkirche wird auf Grund eines von der Liegenschaftsabteilung gemeldeten dringlichen Bedarfes für das nächste Jahr empfohlen, die Neuanschaffung war bisher in der Finanzplanung für 2025 vorgesehen.
- Unterhaltungs- und investive Sanierungsmaßnahmen:
Die notwendigen Mittel für den Betrieb der Grundschulen wurden gemäß Vorgaben des Amtsausschusses berücksichtigt. Die Anträge der Schulen wurden berücksichtigt, jedoch werden besonders kostenintensive Maßnahmen, wie z.B. eine umfassendes LED-Sanierung der Schulgebäude und Sporthallen, erst nach Klärung der Schulträgerschaft weiter geplant und ggf. veranschlagt. Die Finanzplanung weist bereits Maßnahmen auf, die für die weitere Planung in die Folgejahre verschoben werden. Insgesamt besteht an den Schulgebäuden deutlicher Handlungsbedarf. Sobald eine Einigung in Sachen Schulträgerschaft erzielt wurde, wird die Ausarbeitung eines Planungs- und Sanierungskonzeptes mit den dann jeweils zuständigen Schulträgern dringend empfohlen.
Für die Gemeinschaftsschule sind als besondere Maßnahmen die Sanierung der Klinkerfassaden innen und außen und die umfangreichen Bodenbelagsarbeiten zu nennen. Diese Maßnahmen mussten aufgrund der Containereinrichtung und der Arbeiten aufgrund der neuen Lüftungsanlage verschoben werden. Entsprechende Beschlüsse bestehen.
Für ein neues Förderprogramm wurden im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren Maßnahmen für die große Sporthalle in Sterup angemeldet. Da zurzeit völlig ungewiss ist, ob eine Förderung erfolgt, wurden noch keine Haushaltsmittel veranschlagt. Der Beschluss für die Anmeldung des Interessenbekundungsverfahrens wurde im Amtsausschuss gefasst.
Sollte eine Aufnahme in das Verfahren erfolgen, werden die notwendigen Maßnahmen durch eine Arbeitsgruppe des Schulausschusses abgestimmt und die dann notwendigen Mittel im Nachtrag veranschlagt.
Grundsätzlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die Liegenschaft „Große Sporthalle Sterup“ zukünftig erhebliche Mittel für den Erhaltungsaufwand erfordern wird. Diese Mittel sollten in der Haushaltsplanung 2025 sowie in Finanzplanung für die folgenden Jahre eingeplant werden (Bildung von Sanierungsabschnitten).
- Personalbedarf:
Die zusätzlich beantragten Stunden im Bereich der Schulsozialarbeit können erst nach Klärung der Schulträgerschaft besprochen werden. Eine Planung im Stellenplan für 2024 erfolgt nicht. Sollte sich im nächsten Jahr ein dringender Bedarf ergeben, kann der Schulausschuss Empfehlungen aussprechen. Die Beratung darüber wird zukünftig im Hauptausschuss erfolgen, der nun für die Personalangelegenheiten zuständig ist.
Anlagen zur Vorlage:
In den beigefügten Anlagen sind Auszüge aus der Haushaltsplanung übersichtlich dargestellt, die genannten Aufwendungen bzw. Erträge sind besonders relevant für das Haushaltsvolumen.
Die Anträge der Schulen wurden, soweit möglich und wie erläutert, eingearbeitet und in den Bemerkungen berücksichtigt. Weiterhin ist der Stellenplan für die Schulen beigefügt.
Hinweis:
Der Schulausschuss hat die abschließende Entscheidungsbefugnis für Entscheidungen / Maßnahmen bis 15.000 €.
Beschlussvorschlag
Empfehlender Beschluss des Schulausschusses:
Die Haushaltsplanung 2024 mit den genannten Maßnahmen sowie die dargestellte Finanzplanung werden dem Amtsausschuss in der vorgelegten Form -mit folgenden Änderungen- zur Durchführung empfohlen. Die für den Arbeitskreis vorgeschlagenen Maßnahmen werden in den Arbeitskreis verwiesen.
Die genannten Beschaffungen und Maßnahmen, die in der Zuständigkeit des Schulausschusses liegen, sollen durchgeführt werden und zwar einschließlich der besonders genannten Maßnahmen.
Die Maßnahmen, die in die Zuständigkeit des Amtsausschusses fallen, werden zur Durchführung empfohlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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490,6 kB
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206,1 kB
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(wie Dokument)
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159,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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18,4 kB
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