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Vorlage - 2023-00AA-369
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung des Regionalplanes - Planungsraum I hier: Gemeinsame Stellungnahme der Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Bauausschuss des Amtes Geltinger Bucht
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zur Information
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25.10.2023
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Sachverhalt
Zum Entwurf des Regionalplanes 2023 für den Planungsraum I kann eine Stellungnahme bis zum 09.11.2023 abgeben werden. Eine gemeinsame Stellungnahme der Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht ist im Entwurf als Anlage erarbeitet und den Gemeinden zur Verfügung gestellt worden; die Gemeinden können selbstverständlich auch Einzelstellungnahmen abgeben.
Die Landesplanung hat auf der Regionalkonferenz bereits angedeutet, dass der Entwurf modifiziert wohl noch in eine zweite Beteiligungsrunde läuft.
Die Regionalpläne geben mit den sogenannten Zielen und Grundsätze der Raumordnung vor, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Die Inhalte basieren auf Vorgaben des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2021 und konkretisieren diese für die drei Planungsräume.
In den Regionalplänen sind unter anderem
Siedlungsachsen festgelegt und regionale Grünzüge ausgewiesen,
die baulichen Siedlungszusammenhänge der Zentralen Orte abgrenzt,
Gemeinden oder Ortsteilen ergänzende überörtliche Versorgungsfunktionen oder besondere Funktionen für Wohnen oder Gewerbe zugewiesen,
überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen festgelegt,
Kernbereiche für Tourismus und/oder Erholung ausgewiesen sowie
Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Naturschutz beziehungsweise für Natur und Landschaft, für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe, für Grund- und Binnenhochwasserschutz sowie für Küstenschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenbereich festgelegt.
Einige Vorgaben zur räumlichen Entwicklung sind abschließend im Landesentwicklungsplan 2021 geregelt. Dazu gehören zum Beispiel der wohnbauliche Entwicklungsrahmen für Gemeinden, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind und die Vorgaben zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Auch Regelungen zur Steuerung raumbedeutsamer Photovoltaikanlagen enthält nur der Landesentwicklungsplan. In den Regionalplänen sind zu diesen Themen keine weiteren Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt.
Der Kreis Schleswig- Flensburg hat bereits eine Stellungnahme erarbeitet; diese ist als Anlage beigefügt. Auch der SHGT hat den Gemeinden seine Stellungnahme zur Verfügung gestellt (sh. Anlage).
Wesentliche Festsetzung im Raum des Amtes Geltinger Bucht ist die Ausweisung von Regionalen Grünzügen im Schwerpunktraum Tourismus und Erholung, die sich im erheblichen Umfang auf die gemeindliche Planungshoheit auswirken können.
Dem Planungs- und Bauausschuss des Amtes wird die Stellungnahme zur Kenntnis gegeben; eine Abfrage zur interkommunale Abgabe der Stellungnahme bei den Gemeinden erfolgt zeitgleich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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350,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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157,4 kB
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