Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-08GV-122

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 .

Nach § 10 Absatz 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) können Gemeinden laufende Tourismusabgaben zur Deckung von Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu kulturellen und touristischen Zwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen erheben, wenn sie ganz oder teilweise als Erholungsort anerkannt sind.

Die Gemeindevertretung Niesgrau hat in ihrer Sitzung am 15.12.2022 den Beschluss gefasst eine Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Niesgrau zu erlassen.

Es ergibt sich nun die Notwendigkeit die bestehende Satzung rückwirkend neu zu fassen. Im Entwurf der Satzung wurden dabei Anpassungen und Klarstellungen insbesondere in den Anlagen zur Satzung vorgenommen. Die geänderten Passagen sind im anliegenden Satzungsentwurf farblich gekennzeichnet.

Die Kalkulation zur Satzung liegt ebenfalls in der Anlage vor. Aus der anliegenden Kalkulation ergibt sich abgerundet auf volle Euro ein maximaler Abgabensatz von 29,00 €.

.  

Reduzieren

Beschlussvorschlag

.

Die Gemeindevertretung Niesgrau beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Niesgrau gemäß der Vorlage zu erlassen.

Der Abgabensatz wird unverändert auf 13,00 € je Vorteilseinheit festgesetzt. Die Kalkulation hat der Gemeindevertretung zur Entscheidungsfindung vorgelegen.

.  

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt