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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2015-15GV-008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zu dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Becklück“ ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB und der Nachbargemeinden durchgeführt worden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen. Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

x

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 Die Gemeindevertretung beschließt:

1.Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: -siehe Anlage-

2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Becklück" als Satzung.

3.Die Begründung wird gebilligt.

4.Der Beschluss über den Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Anlagen

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