Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2015-15GV-007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Zu dem Entwurf der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Sterup über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Sterup und Grünholz ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB und der Nachbargemeinden durchgeführt worden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen. Die Aufstellung der Satzung erfolgt nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

X

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage
  2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Sterup über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Sterup und Grünholz.
  3. Der Beschluss der Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt