Allris
Vorlage - 2023-05GV-142
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuausrichtung der 5-Stellplätze (Camping) - Bauleitplanung hier: Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Planungs-, Infrastruktur- und Umweltausschuss der Gemeinde Kronsgaard
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Beratung und Empfehlung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Kronsgaard
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Beratung und Beschluss
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21.09.2023
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Sachverhalt
Mit Änderung des § 37 LNatSchG im Jahr 2016 sind die Genehmigungen von Kleinstcampingplätzen nicht mehr zulässig. Damit können die bisher befristet erteilten Genehmigungen für Kleinstcampingplätze nicht mehr verlängert und auch keine Duldungen dieser Nutzung erfolgen.
Es gibt für die Gemeinde Kronsgaard drei Anfragen an die Gemeindevertretung zur Aufnahme einer Bauleitplanung. Bevor ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden würde, ist eine landesplanerische Voreinschätzung vorgeschaltet sinnvoll. Die Planungskosten liegen bei knapp 1.000 €; diese sind von den Antragstellern zu tragen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Kronsgaard befürwortet den Erhalt der Kleinstcampingplätze.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die bisherigen Genehmigungsinhaber anzuschreiben, ob Beteiligungsinteresse besteht (Einholung einer landesplanerischen Stellungnahme). Die Kosten sind von den Antragstellern zu tragen (Kostenübernahmeerklärung ist einzuholen). Mit der Vorplanung wird das Planungsbüro GRZwo, Flensburg beauftragt.

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