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Vorlage - 2023-11GV-098
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschluss über den Jahresabschluss 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenholz
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Beratung und Beschluss
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27.09.2023
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Sachverhalt
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Die Gemeinde Rabenholz hat gem. § 91 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss ist gem. § 91 Absatz 2 GO grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen.
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde hat gem. § 92 GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Diese Prüfung hat am 17.08.2022 stattgefunden.
Der Ausschuss hat das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammengefasst. Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.
Gemäß § 25 Absatz 3 der Landesverordnung über die Aufstellung und Ausführung eines doppischen Haushaltsplanes der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik – GemHVO-Doppik) darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 Prozent und soll mindestens 10 Prozent der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30 Prozent beträgt, kann abweichend von Satz 1 die Ergebnisrücklage mehr als 33 Prozent der Allgemeinen Rücklage betragen.
Die Ergebnisrücklage beträgt bereits mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage (aktuell 69,48 %). Die Allgemeine Rücklage beträgt derzeit 26,55 % der Bilanzsumme.
Bilanzsumme | 30 % der Bilanzsumme | Allgemeine Rücklage | Spalte 2 abzüglich Spalte 3 |
1 | 2 | 3 | 4 |
1.732.223,63 € | 519.667,09 € | 451.299,89 € | 68.367,20 € |
Der Allgemeinen Rücklage sollten nunmehr 68.367,20 € aus dem Jahresüberschuss zugeführt werden. Der Ergebnisrücklage sind dann noch 28.813,31 € zuzuführen.
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Beschlussvorschlag
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Die Gemeindevertretung Rabenholz beschließt den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Rabenholz und den Lagebericht in der vorgelegten Fassung.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 97.180,51 € werden im Haushaltsjahr 2023 zur Allgemeinen Rücklage 68.367,20 € und zur Ergebnisrücklage 28.813,31 € gebucht.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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