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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-09GV-100

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung Pommerby hat mit Beschluss vom 20.01.2021 die Entschädigung der Bürgermeisterin /  des Bürgermeisters auf 60 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung reduziert. Diese Reduzierung soll rückwirkend zum Beginn der neuen Wahlzeit (01.06.2023) durch die 2. Änderungssatzung aufgehoben werden.

 

Durch die Veränderung des Amtes Geltinger Bucht zur Hauptamtlichkeit werden Umstrukturierungen im Sitzungsdienst und einer zukünftigen Beschlusskontrolle eingebracht. Dabei ist eine intensive Mitwirkung der rgermeisterinnen und rgermeister sowie eine entsprechende Vorarbeit erforderlich. Die Entschädigung der rgermeisterin / des rgermeister mit dem Höchstsatz nach der Entschädigungsverordnung ist daher angemessen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Pommerby beschließt die 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung in der vorgelegten und erläuterten Fassung.

 

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Anlagen

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24972 Steinbergkirche

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