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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2015-01GV-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Ahneby erhebt eine Hundesteuer. Grundlage hierfür bildet Satzung der Gemeinde über die Erhebung einer Hundsteuer vom 25.03.2008.

 

Aufgrund der Einführung des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) des Landes Schleswig-Holstein zum 01.01.2016, welches das Gefahrhundegesetz (GefHG) ersetzt, ist es geboten, diverse Regelungen in der gemeindlichen Satzung neu zu formulieren.

 

Weiterhin hat die Verwaltung dies zum Anlass genommen, die Hundesteuer-Satzungen aller Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht in ihren Regelungen zu vereinheitlichen.

Hiervon unberührt bleiben die Festsetzungen der jeweiligen Höhen der Steuersätze. Diese betragen in Ahneby derzeit 75,- € für den ersten, 112,50 € für den zweiten und 150,- € für jeden weiteren Hund. Für jeden gefährlichen Hund wird eine Steuer von 600,- € festgesetzt.

 

Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich aus der „neuen“ Hundesteuer-Satzung der Gemeinde Ahneby:

  • Die namentliche Auflistung der gefährlichen Hunderassen entfällt, hier wird auf die Regelungen im Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz sowie des HundeG verwiesen.
  • Die Regelung über eine quartalsweise Festsetzung der Steuer wird durch eine monatsweise Festsetzung ersetzt. Hierdurch lassen sich insbesondere Neuveranlagungen realistischer darstellen.
  • In den Regelungen zur Steuerbefreiung ist die Definition einer „hilfebedürftigen Person“ um das Merkzeichen „Gl (gehörlos)“ erweitert worden (§ 7 g).

  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

x

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Ahneby beschließt die „Satzung der Gemeinde Ahneby über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)“ in der vorgelegten Form. Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Ahneby über die Erhebung einer Hundesteuer vom 25.03.2008 außer Kraft. 

 

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Anlagen

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