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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-10GV-110

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Amtszeit der amtierenden Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Für die Geschäftsjahre 2024-2028 sind daher die Schöffen neu zu wählen.

 

Die Gemeinde Rabel hat dem für die Schöffenwahl zuständigen Landgericht mindestens 1 Einwohner vorzuschlagen. Die Vorschlagsliste soll grundsätzlich alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Vorzuschlagen sind Personen, die zu Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in der Gemeinde Rabel wohnen. Bei der Auswahl der Personen für die Vorschlagsliste ist darauf zu achten, dass diese von den geistigen, körperlichen und sonstigen Anforderungen für das Schöffenamt geeignet sind.

Auf der Homepage des Amtes Geltinger Bucht, sowie in den Bekannntmachungsblättern wurde auf die Schöffenwahl hingewiesen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Rabel haben sich folgende Personen beworben:

 

Name ggf.

Geb.Name

Vorname

Geb. Jahr

PLZ

Wohnort

Beruf

Plath

Maren Kirsten

1963

 

24376

Rabel

Beamtin im Bereich Verwaltung

Godbersen

Björn

1970

24376

Rabel

Berufssoldat

 

r die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rabel stimmt der Aufnahme der im Sachverhalt genannten Personen in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024- 2028 zu.

 

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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