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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-09GV-096

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Pommerby hat gem. § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit am 05.05.2023 geprüft und das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammengefasst.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pommerby beschließt den Jahresabschluss 2022 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.

 

Der Jahresfehlbetrag (11.885,86) wird im Folgejahr gegen die Ergebnisrücklage gebucht.

 

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Anlagen

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