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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-14GV-293

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung der Gemeinde Steinbergkirche soll in § 5 um einen ständigen Ausschuss erweitert werden.

Der Schulausschuss, der sich mit der Vorbereitung der Beschlüsse der Gemeindevertretung in Angelegenheiten der Schulen im Gemeindegebiet befassen soll, wird als ständiger Ausschuss unter Buchstabe e) eingeführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird Buchstabe f).

Die Besetzung des Schulausschusses erfolgt analog der Ausschüsse unter Buchstaben a) bis d) mit 9 Mitgliedern, davon bis zu 4 Bürgerinnen und Bürger.

 

  

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Steinbergkirche in der vorgelegten und erläuterten Fassung.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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