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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-01GV-093

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

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Die Gemeinde Ahneby hat gemäß § 91 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde hat gemäß § 92 GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung fasst das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammen.

Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.

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Beschlussvorschlag

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Die Gemeindevertretung Ahneby beschließt den Jahresabschluss 2022 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen / genehmigt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 66.165,73 wird im Haushaltsjahr 2023 zur Ergebnisrücklage gebucht.

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Anlagen

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