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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-00AA-339

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Amtsausschuss Geltinger Bucht hat am 23.11.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Amtsausschuss möchte sich an der zentralen Aufnahmeeinrichtung in Eggebek mit einer Kapazität von 30 Personen beteiligen.

 

Die Umsetzung des Beschlusses war nicht möglich, da das Amt Eggebek von der Bereitschaft, Plätze für andere Kommunen zu schaffen Abstand genommen hat und „nur“ noch für den eigenen Bedarf eine Einrichtung auf der Fläche des Gewerbeparks in Containerbauweise schafft.

 

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist nach wie vor angespannt, aktuell verwaltet das Amt für Geflüchtete und Asylbewerber 33 Wohnungen und weitere 17 r Menschen aus der Ukraine.

Das Ordnungsamt versucht laufend, Wohnungen anzumieten.

 

Im shz war zu lesen, dass der Eigentümer des Landhaus Schütt / Café Kommodig dem Amt die Liegenschaft zur Anmietung oder zum Kauf angeboten hat.

 

Wir haben seitens der Verwaltung einem Besichtigungstermin gemeinsam mit der Gemeinde Steinbergkirche zugestimmt. Hintergrund war die Idee einer Nutzung des Saales durch die Gemeinde, weil in Steinbergkirche immer wieder Tagungsräume fehlen.

 

An der Besichtigung haben Bürgermeister Erichsen, Frau Legant, Frau Schröder und Frau Marxen-Bäumer teilgenommen. Herr Kläve hat alle Räume gezeigt und war sehr aufgeschlossen. Im Ergebnis haben wir uns einvernehmlich dazu entschlossen, eine  Nutzung des Gebäudes weder der Gemeinde Steinbergkirche noch dem Amt zu empfehlen. Herrn Kläve wurde darüber schriftlich informiert  - mit der Folge der Presseberichterstattung.

 

Bislang liegen dem Ordnungsamt keine Angebote aus den Gemeinden für Flächen für die Aufstellung von Containern vor. Die Kosten für eine solche Lösung sind dem Amtsausschuss aus der Beratung über Container für die Gemeinschaftsschule Schule Sterup bekannt.

 

 

 

 

Seitens des Ordnungsamtes und des Bauamtes werden alternative Möglichkeiten mit amtseigenen Liegenschaften eingebracht, zumal sich der Amtsausschuss und der Ausschuss für Planen und Bauen in 2022 mit den amtseigenen Liegenschaften befasst haben:

 

a) Jugendhaus Bredegatter Straße es liegt folgender Beschluss des Amtsausschusses vor:

 

  1. Die Immobilie an der Bredegatter Straße 12 b in Steinbergkirche wird zu dem Zwecke abgerissen, auf dem Grundstück eine neue Unterkunft für Obdachlose im Amt Geltinger Bucht zu errichten.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Neubauplanung zu erstellen. Die Planung und Ausführung erfolgt über das Bauamt des Amtes Geltinger Bucht.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt zu pfen, inwieweit die wirtschaftliche Verwertung der Immobilie am Schosterweg 3 oder auch andere Immobilien im Eigentum des Amtes zur anteiligen Gegenfinanzierung des Neubauprojektes herangezogen werden nnen.
  4. In einem ersten Schritt werden Planungskosten r 2023 außerplanmäßig in Höhe von 80.000,- € bereitgestellt. Soweit das Bauvorhaben planerisch weiter vorangetrieben ist, dass die einzelnen Gewerke ausgeschrieben werden können, ist die Finanzierung über einen ersten Nachtragshaushalt zu sichern. Das Bauamt wird sich um eine Bezuschussung durch mögliche Fördergeber bemühen.

 b) Objekt Schosterweg in Steinbergkirche

 

Auf der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses  des Amtes  wurde am 27.10.2022 wie folgt protokolliert:

 

Der Ausschuss kommt überein, dass die Immobilie (Bredegatter Straße) mit der weiteren Immobilie Schosterweg betrachtet werden muss. Es wird sich auf folgende Handlungsoptionen verständigt:

Das Bauamt wird beauftragt zusammen mit dem Ordnungsamt die beiden Liegenschaften (Bredegatter Straße und Schosterweg) konzeptionell zu betrachten. Handlungsoptionen (Neubau, Verkauf, Sanierung mit entsprechenden Kostenschätzung) sind den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. 

 

Aktuell sollte geprüft werden, ob die amtseigene Immobilie im Schosterweg für eine Vermietung r Geflüchtete oder im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus hergerichtet werden kann.

 

Zur gesamten Thematik wurde bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein nach einer Förderung nachgefragt.

 

a) Zuschuss für die Herrichtung von Wohnraum und Unterkunft r Geflüchtete

 

Gefördert wird

der Erwerb neuer Wohnräume

Änderungs- Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen, sowie Modernisierung und Instandsetzung

Ausstattung- und Einrichtungsmaßnahmen

 

Max. Zuschuss 400.000 €

Jede Kommune kann nur einen Antrag stellen.

Umsetzung der Maßnahme bis 31.12.2023

 

Der Antrag müsste so schnell wie möglich gestellt werden, das Budget ist aktuell schon reduziert; der weitere Verlauf der Förderrichtlinie ist nicht bekannt (soll heißen: vermutlich sind die Mittel erschöpft).

 

b) Wohnraumförderung für besondere Bedarfsgruppen

 

Auf dieses Programm hat die Mitarbeiterin der IBank besonders hingewiesen. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung soll der Wohnungsbau im preisgünstigen Segment massiv verstärkt werden. Zielgruppe sind Personen ohne Unterkunft.

Gefördert wird u. a.

das Schaffen von Mietwohnungen durch Sanierung, Umbau oder Erweiterung von Gebäuden.

 

Bei Bauvorhaben, die ausschließlich der gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden dienen, ist ergänzend eine Bedarfseinschätzung des zuständigen Kreises erforderlich.

Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

Die Förderung setzt sich aus einem zinsverbilligten Darlehen und einen Zuschuss zusammen, wobei der Zuschuss auf max. 25 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten begrenzt ist.

Der Eigenanteil beträgt grundsätzlich mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Bringt der Antragsteller das in seinem Eigentum befindliche Grundstück oder Gebäude ein, gilt der Eigenanteil als erbracht.

 

Die Zweckbindung beträgt 35 Jahre; außerdem besteht eine Mietbindung für die ersten Jahre nach Fertigstellung.

 

Dieser Sachstand wird dem Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss folgendes Vorgehen:

Das Amt Geltinger Bucht beabsichtigt die Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete und für Menschen ohne Wohnraum.

In einem ersten Schritt soll die Immobilie Schosterweg instand gesetzt werden, wofür entsprechende Fördergelder bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein zu beantragen sind.  Die Finanzierung erfolgt im Rahmen eines 1. Nachtragshaushalts.

 

In einem zweiten Schritt wird der Beschluss des Amtsausschusses vom Dezember 2022 umgesetzt mit der Vorplanung des Neubaus r die Liegenschaft Bredegatter Straße als Unterkunft für Obdachlose. Auch hierfür sind Fördergelder bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einzuwerben.

 

 

 

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