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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-11GV-090

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der Änderung des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahrr die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Rabenholz für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Rabenholz“ von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenholz stimmt dem Einnahme- und Ausgabeplan 2023 der Freiwilligen Feuerwehr Rabenholz zu. Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt damit in Kraft.

 

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Anlagen

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