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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-00AA-337

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Schulleitung der Gemeinschaftsschule in Sterup hat den Schulträger darüber informiert, dass innerhalb kurzer Zeit 21 weitere Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden mussten. Sie kommen zum Teil aus dem Kriegsgebiet, aber auch aus anderen Ländern. Für die Kinder gilt eine begrenzte Klassengröße, so dass dringend Schulklassen benötigt werden.

 

In einem Ortstermin wurde die Angelegenheit mit der Schulleitung, dem Personalrat der Schule, Herrn Theet-Meints als Schulausschutzvorsitzendem und der Verwaltung besprochen.

 

Die Schule konnte darlegen, dass nicht genügend Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, um einen vorschriftsmäßigen Unterricht durchzuführen.

 

Der im Jahr 2022 aufgestellte Schulentwicklungsplan für die Gemeinschaftsschule hat die beengte Raumsituation schon festgestellt und thematisiert. Die Ergebnisse wurden im Amtsausschuss erläutert. Als Empfehlung für einen modernen und zukunftsfähigen Unterricht empfiehlt der Bericht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Im Bericht wurden neben den Unterrichtsräumen auch der knapp bemessene Raum für das Kollegium angesprochen.

Nach der SEP für die Grundschulen sollen gem. Beschluss des Amtsausschusses Ende 2023 die Vorplanungen für eine zukunftsfähige Aufstellung der Schule, auch mit eventuell zusätzlich benötigten Räumen, beginnen.

 

 

Die Schule hat ausführlich dargelegt, welche Möglichkeiten sie geprüft hat:

  • Das Tennisheim steht mittelfristig nicht zur Verfügung, die Hausmeistewohnung ist vermietet, wäre im Übrigen zu klein, an der Grundschule stehen keine freien Räume zur Verfügung.
  • Bei „Auflösung“ des zusätzlichen Lehrerzimmers stünde kein Raum mehr für Elterngespräche zur Verfügung; die Arbeitsplätze für die Lehrer fehlen, weil das eigentliche Lehrerzimmer schon seit langem zu klein ist
  • Die Fachräume im Naturwissenschaftsbereich werden teilweise schon für andere Kurse der Hauptfächer genutzt und sind vollständig belegt.
  • Die Pausenhalle ist kalt und ein „Durchgangsraum“, im Übrigen als Fluchtweg ausgewiesen
  • Beide Sporthallen sind durch Doppel- bzw. Dreifachnutzung voll ausgelastet

 

Auf Nachfrage bei der Schulaufsicht wurde mitgeteilt, dass die aufgenommen Schülerinnen und Schüler die zuständige Schule besuchen, also aufgenommen werden mussten. Alle Schulen im Kreisgebiet sind zur Zeit von dieser Situation betroffen.

 

Die Schule hat einen nachvollziehbaren Bedarf von 2 Klassenräumen und einem Lehreraufenthaltsraum angemeldet. Somit wären rd. 200 m² Nutzfläche zu schaffen.

 

Dieser Bedarf kann kurzfristig nur durch eine Mietcontaineranlage gedeckt werden (auch hier bestehen Lieferzeiten).

Der Bedarf sollte auf rund 3 Jahre geplant werden.

 

Neben der Containermiete sind die Kosten für die Aufstellung und Herrichtung der Anlagen mit entsprechenden baulichen Maßnahmen, für die Versorgungsleitungen, für das Mobiliar (soweit nicht vorhanden), für die EDV-Anbindung und für die notwendige EDV-Ausstattung (u.a. Präsentationsgeräte usw.) einzuplanen.

 

Für eine langfristige Lösung zur Behebung des Raumbedarfs eignen sich Mietcontainer in der geplanten Ausführung allerdings nicht, so dass weiterhin eine Überplanung gemäß Empfehlung des SEP erfolgen muss. Dieser Bedarf muss dann in anderer Form (baulich oder als Modulbauweise) gedeckt werden.

 

 

Das Bauamt prüft einen Standort für die Aufstellung von Containern auf dem Schulgelände. Bis zur Sitzung des Amtsausschusses sollen Vorschläge und eine erste Kosteneinschätzung als Tischvorlage vorgelegt werden können, die  auf der Sitzung des Amtsausschusses vorgetragen werden. Weiterhin sollen Fördermöglichkeiten geprüft werden. Insofern ist die Vorlage nicht abschließend.

 

Eine Beteiligung der Schulausschusses war wegen der Eilbedürftikeit nicht mehr möglich.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Der Amtsausschuss Geltinger Bucht sieht die Notwendigkeit der Schaffung von übergangsweisen Räumen zur Beschulung und beauftragt die Verwaltung, eine Containerlösung zu planen und ggf. Anträge auf Förderung zu stellen. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen und die Aufträge zu vergeben. Die notwendigen Haushaltsmittel sind über- bzw. außerplanmäßig bereit zu stellen, die Deckung erfolgt in einem Nachtragshaushalt.   

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