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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-14GV-281

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche hat am 22.05.2013 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Grossquern-Süd“ als Satzung beschlossen. Das Vorhaben wurde bislang nicht vollständig realisiert. Der Vorhabenträger hat das Grundstück im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB 11 „Grossquern-Süd“ entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes mit zwei Ferienhäuser bebaut; das geplante Vorhaben (Betriebsleiterwohnhaus) entspricht hinsichtlich der Gebäudegestaltung und Größenordnung jedoch nicht in vollem Umfang dem beschlossenen Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand: 22.05.2013), so dass eine Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes erforderlich ist.

Nach § 12 Abs. 3a BauGB sind Änderungen des Durchführungsvertrages zulässig.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan wurde in Abstimmung mit der Gemeinde angepasst.

Auf dieser Grundlage soll der 1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag geschlossen

werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt der vorliegenden, vom Vorhabenträger bereits

unterzeichneten, 1. Änderung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen

Bebauungsplan VB Nr. 11 „Grossquern-Süd“ zwischen der Gemeinde Steinbergkirche und dem Vorhabenträger Arnold Erichsen (Anlage 1) zu.

 

     2.  Der Bürgermeister wird beauftragt die 1. Änderung des Durchführungsvertrages zu unterzeichnen.

 

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

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Mittwochnachmittag
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