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Vorlage - 2015-14GV-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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07.12.2015
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Sachverhalt
Die Gemeinde Steinbergkirche erhebt eine Hundesteuer. Grundlage hierfür bildet Satzung der Gemeinde über die Erhebung einer Hundsteuer vom 02.12.2013.
Aufgrund der Einführung des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) des Landes Schleswig-Holstein zum 01.01.2016, welches das Gefahrhundegesetz (GefHG) ersetzt, ist es geboten, diverse Regelungen in der gemeindlichen Satzung neu zu formulieren.
Weiterhin hat die Verwaltung dies zum Anlass genommen, die Hundesteuer-Satzungen aller Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht in ihren Regelungen zu vereinheitlichen.
Hiervon unberührt bleiben die Festsetzungen der jeweiligen Höhen der Steuersätze. Diese betragen in Steinbergkirche derzeit 75,- € für den ersten, 105,- € für den zweiten und 120,- € für jeden weiteren Hund. Für jeden gefährlichen Hund wird eine Steuer von 800,- € festgesetzt.
Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich aus der „neuen“ Hundesteuer-Satzung der Gemeinde Steinbergkirche:
- Die namentliche Auflistung der gefährlichen Hunderassen entfällt, hier wird auf die Regelungen im Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz sowie des HundeG verwiesen.
- Die Regelung über eine quartalsweise Festsetzung der Steuer wird durch eine monatsweise Festsetzung ersetzt. Hierdurch lassen sich insbesondere Neuveranlagungen realistischer darstellen.
- In den Regelungen zur Steuerbefreiung ist die Definition einer „hilfebedürftigen Person“ um das Merkzeichen „Gl (gehörlos)“ erweitert worden (§ 7 g).
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Steinbergkirche beschließt die „Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)“ in der vorgelegten Form. Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Erhebung einer Hundesteuer vom 02.12.2013 außer Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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91,5 kB
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