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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-00AA-327

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss Geltinger Bucht hat in seiner Sitzung am 29.06.2022 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

 

 

Der Amtsausschuss spricht sich auf Grundlage des genannten Sachverhaltes dafür aus, die Gemeindevertretungen um ein positives Signal zu bitten, das den Wechsel von einer ehrenamtlichen Verwaltung hin zu einer hauptamtlichen unterstützt.

Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit der Kommunalaufsicht in Verbindung zu setzten und einen genauen Verfahrensablauf zu entwickeln, um im Falle eines entsprechenden Beschlusses im Amtsausschuss über den weiteren Ablauf informieren zu können. Das soll möglichst zeitnah im August erfolgen, da allen Beteiligten das knappe Zeitfenster bewusst ist.

Seit der Beschlussfassung haben sich die amtsangehörigen Gemeinden mit dem Sachverhalt befasst und Stellungnahmen abgegeben. Bis zur Sitzung des Amtsausschusses hat sich keine Gemeinde gegen die Umstellung auf einer hauptamtliche Leitung ausgesprochen. Stand Mitte November stehen noch die Stellungnahmen der Gemeinden Gelting, Nieby und Stoltebüll aus.

 

Seitens des Fachdienstes Kommunalaufsicht wurde darauf hingewiesen, dass die Änderung der Hauptsatzung mit den zeitlichen Vorgaben infolge der Gemeindewahlen am 14.05.2023 in Einklang sein sollte. Aus diesem Grund wird als Zeitpunkt für den Wechsel der 01.07.2023 vorgeschlagen.

Die Stelle ist öffentlich auszuschreiben.

 

Die Wahl erfolgt im Meiststimmenverfahren. Die Mitglieder im Amtsausschuss wählen mit ihren Stimmkarten und dem Kontingent nach Einwohnerzahl.

 

Des weiteren wurde mit dem Fachdienst  Kommunalaufsicht das Auswahlverfahren besprochen. Dazu und zur Stellenausschreibung erfolgen Erläuterungen auf der Sitzung.

 

 

Der Entwurf der Hauptsatzung für eine hauptamtliche Verwaltung wurde zur Vorprüfung dem Fachdienst Kommunalaufsicht vorgelegt  und die Anmerkungen wurden in den Entwurf eingefügt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

a) Der Amtsausschuss Geltinger Bucht beschließt die Einführung einer hauptamtlichen Verwaltungsleitung durch Wahl einer Amtsdirektorin bzw. eines Amtsdirektors zum 01.07.2023. Die Hauptsatzung ist entsprechend neu zu fassen.

 

b) Der Amtsausschuss Geltinger Bucht beschließt die Neufassung der Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung mit Wirkung zum 01.07.2023.

 

c) Nach Vorliegen der Genehmigung der Hauptsatzung ist die Stelle alsbald öffentlich auszuschreiben.

 

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Anlagen

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