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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - 2022-00AA-320

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf der Sitzung des Finanzausschusses des Amtes Geltinger Bucht am 23.11.2020 hat Stephan Goslowski aus der Finanzabteilung umfangreich über die Rechtsgrundlagen und die praktische Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz berichtet. Die Übergangsfrist endete ursprünglich am 31.12.2020.

Infolge der Corona Pandemie wurde der Optionszeitraum bis zum 31.12.2022 verlängert. Zum 01.01.2023 tritt die Umsatzbesteuerung für Kommunen in kraft.

 

In der Zwischenzeit ist seitens der Finanzabteilung vieles erarbeitet und vorbereitet worden.

Herr Goslowski wird den Amtsausschuss über die weiteren Schritte und die Auswirkungen der Umstellung informieren.

 

 

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