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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-12GV-094

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Stangheck hat gem. § 92 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Der Jahresabschluss ist gem. § 91 Abs. 2 GO grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen.

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde hat gem. § 92 GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.

Der Ausschuss fasst das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammen.

Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Stangheck und den Lagebericht in der vorgelegten Fassung

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen / genehmigt.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.353,10 € wird im Haushaltsjahr 2022 zum vorgetragenen Jahresfehlbetrag gebucht.

 

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Anlagen

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