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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-00AA-322

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Amt Geltinger Bucht beschäftigt sich seit mehreren Jahren und ganz intensiv seit 2019 mit der Schullandschaft des Amtsbereiches, die vier Grundschulen und eine Gemeinschaftsschule umfasst.

Die Schullandschaft des Amtes soll gemäß den Beschlüssen des Schul- und Amtsausschusses zukunftsorientiert, mit einer zeitgemäßen modernen Lernumgebung, und unter Berücksichtigung des Raumbedarfes aufgestellt werden.Zukunftsschule 2030“

Die vorhandenen Schulgebäude sind zwischen 50 und über 70 Jahre alt und alle in einem baulich relativ guten Zustand, bezogen auf das Baujahr der Schulgebäude. Alle vier Grundschulgebäude haben jedoch einen ganz erheblichen Sanierungsbedarf, um langfristig die zukünftige Nutzung sicherzustellen. An zwei Schulgebäuden besteht weiterhin ein ganz erheblicher Raumbedarf, für den es Lösungen geben muss. Die Umsetzung der Barrierefreiheit und Inklusion, der Offenen Ganztagsschule und die Lüftungsproblematik (u.a. Corona) bringen zusätzliche Rahmenbedingungen/Anforderungen mit sich, die ebenfalls zu bedenken und umzusetzen sind.

Der Schulträger ist sich dieser Herausforderung sehr bewusst und möchte den Schülerinnen und Schülern, aber auch allen an den Schulen Beteiligten (Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Schulassistenz, Schulsekretariat, weitere Beschäftigte des Schulträgers usw.), eine moderne Schullandschaft bieten, die auch künftigen Veränderungen gerecht werden kann.

 

 

  1.   Schulentwicklungsplanung für den Grundschulbereich im Amt Geltinger Bucht:

Das Planungsinstrument hierfür ist die Schulentwicklungsplanung (SEP).

Die Schulentwicklungsplanung ist eine zentrale Aufgabe des Schulträgers und in § 48 Abs. 1 Schulgesetz SH als Verpflichtung verankert.

Die Schulträger haben das Recht und die Pflicht, für ihre eigenen Einwohnerinnen und Einwohner nach Maßgabe der Bedürfnisse, Schulen zu errichten und fortzuführen.

Mit der Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen verfolgt das Amt Geltinger Bucht das Ziel, die zur Sicherung eines gleichmäßigen und umfassenden Bildungs- und Ausbildungsangebots für den Unterricht erforderlichen Gebäude und Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Es soll ein modernes und pädagogisch leistungsfähiges Schulsystem vorgehalten werden.

 

Über die Prognose der zukünftigen Schülerinnen- und Schülerzahlenentwicklungen sollen notwendige Investitionen oder andere schulorganisatorische Maßnahmen bereits im Vorfeld erkannt werden, um rechtzeitig die erforderlichen Entwicklungsprozesse einzuleiten.

Die Regelungen beinhalten auch einen möglichst wirtschaftlichen Betrieb und eine verlässliche Standortsicherung.

Die freie Schulwahl erschwert die Aufstellung entsprechender Planungskonzepte, da gewisse Einflusskriterien schwer zu kalkulieren sind.

Begleitet wird die angeschobene Schulentwicklungsplanung von der Situation an der Grundschule Steinbergkirche. Nach der Landesverordnung über die Bestimmung der Mindestgröße für öffentliche allgemeinbildende Schulen (MindGrVO) gilt als Mindestgröße für Grundschulen 80 Schülerinnen und Schüler. Bei Schulen, die am Stichtag die Mindestgröße erstmalig unterschreiten, haben Schulträger und Kreis ihre Schulentwicklungsplanung zu aktualisieren und der Schulträger hat sich alsbald mit der Schulaufsicht über Anpassungsmaßnahmen zu verständigen. Anpassungsmaßnahmen sollen vorgenommen werden, wenn weder aus der aktualisierten Schulentwicklungsplanung noch aufgrund sonstiger Umstände Anhaltspunkte erkennbar sind, dass innerhalb der folgenden fünf Schuljahre die Mindestgröße wieder erreicht werden könnte. Die Grundschule Steinbergkirche unterschreitet im Schuljahr 2022/2023 zum nften Mal die Mindestgröße. Daher sind geeignete Maßnahmen vom Schulträger zu beschließen bzw. zu beantragen.

Gleichzeitig muss bei allen Maßnahmen bedacht werden, dass auch zukünftig ganz erhebliche Mittel für die Ausstattung der Schulen, für Lernmittel, für die Digitalisierung, für das Personal an den Schulen (ständig steigender Bedarf) und teilweise für noch gar nicht absehbare Entwicklungen/Bedarfe bereitgehalten bzw. eingeplant werden müssen.

Diese Finanzierung obliegt den Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht über die „Zusatzamtsumlage/Schulumlage“ und muss auch zukünftig im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit gewährleistet werden. Die Umlage beträgt zurzeit ca. 3,20 Mio. Euro, Tendenz steigend.

r die Erstellung der SEP „Grundschulen“ wurden unter diesen Rahmenbedingungen, neben entsprechenden Beschlüssen, zahlreiche Vorarbeiten geleistet und Vorplanungen erarbeitet, wie z.B.

  • Bericht zur Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Grundschulen durch die Firma „Lernenbrauchtraum“ unter wissenschaftlicher Begleitung durch Herrn Dr. Derecik (Anlage 1)
  • die umfassenden Berechnungen des Bauamtes für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen mit entsprechenden Kostenschätzungen auf Grundlage des „BKI- Baukostenindex“ (Anlage 3)
  • die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der Investitionsbank SH für verschiedene Lösungsvarianten einschließlich entsprechender Kostenschätzungen und Ausweisung der unterschiedlichen Ressourcenverbräuche (Anlage 2 u. Anlage 6)
  • die Ergebnisse von zwei Arbeitsgruppen, u.a. mit dem „Dachkonzept Grundschulen/Ganztag im Amt Geltinger Bucht“ (Anlage 4)
  • die Ergebnisse der Elternbefragungen (Anlage 5) sowie der Online-Befragung (s. Homepage des Amtes Geltinger Bucht) für den Bereich der Grundschulen.

Alle Berichte und Analysen stehen zur Einsichtnahme auf der Homepage des Amtes Geltinger Bucht zur Verfügung.

 

 

  1. Weitere Rahmenbedingungen

Die Veränderungen im Bereich der Schulen und damit einhergehend in der Schullandschaft des Amtes Geltinger Bucht stellt alle Beteiligten vor ganz erhebliche Herausforderungen, da „Schule“ gesellschaftlich, über den reinen Bildungsauftrag hinaus in die Region hineinwirkt.

So sind an fast allen Schulgebäuden auch Schulsporthallen angegliedert, die ebenfalls zwischen 50 und teilweise über 70 Jahre alt sind und von den Vereinen im Amt genutzt werden. Die Vereine leisten u.a. im Bereich der Jugendarbeit ganz wichtige Arbeit und benötigen weiterhin Unterstützung. Die Frage der Erhaltung der Sportstätten stellt aufgrund des Alters und der anstehenden umfangreichen Sanierungsmaßnahmen ebenfalls eine wichtige Herausforderung für den Schulträger, aber auch für das gesamte Amt und seinen zugehörigen Gemeinden, dar.

Die Sportstätten sind nur ein, wenn auch kostenintensives, Beispiel für die Veränderungen, die sich in Zusammenhang mit einer eventuellen Neuausrichtung der Schullandschaft im Amt ergebennnen.

Die Herausforderungen sind also durchaus vielfältig und werden zukünftig erhebliche Finanzmittel binden. Auch hier müssen Aufgaben bewältigt werden, die für Haushalte und für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden erhebliche Belastungen mit sich bringen.

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen muss das Amt entsprechende Konzepte erstellen.

r alle weiteren Schritte stellt die Schulentwicklungsplanung das wichtigste Planungsinstrument dar, da erst nach den Grundsatzentscheidungen zu dieser Thematik alle weiteren Planungen erfolgen und Lösungskonzepte erstellt werden können.

 

  1. Weitere Planungsschritte:

Der Amtsausschuss Geltinger Bucht hat beschlossen, dass die Schullandschaft des Amtes zukunftsorientiert, mit einer zeitgemäßen, modernen Lernumgebung und unter Berücksichtigung des Raumbedarfes aufgestellt werden soll.

 

Der erstellte Bericht zur Schulentwicklungsplanung hat die Grundschullandschaft im Amt Geltinger Bucht analysiert, einen Raumbedarf festgestellt und unter den Gesichtspunkten, wie eine moderne Schullandschaft gestaltet werden könnte, erste Handlungsempfehlungen gegeben.

 

Nach Analyse aller vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch die Investitionsbank, nach Auswertung der ausführlichen Kostenschätzungen des Bauamtes für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen an den Grundschulgebäuden und unter Berücksichtigung des Dachkonzeptes Pädagogik, mit den dort für das zukünftige Bildungskonzept als wichtig bewerteten Rahmenbedingungen, sst sich folgende Bewertung ableiten:

  1. Der Schulausschuss kann nun eine auf Zahlen, Daten und Fakten basierte, Empfehlung für die zukünftige Ausgestaltung der Schullandschaft im Amt Geltinger Bucht geben. Der Entwurf für die Schulentwicklungsplanung wird beigefügt und den vier Grundschulen zugeleitet.
  2. Nach § 63 Abs. 2 SchulG sind die Schulkonferenzen aller Grundschulen anzuhören. Die Schulkonferenzen können eine Stellungnahme zur Empfehlung des Schulausschusses abgeben.
  3. Der Amtsausschuss kann dann über den Empfehlungsbeschluss des Schulausschusses und über die Stellungnahmen der Schulkonferenzen beraten und beschließen.
  4. Der Amtsausschuss berät und beschließt über den Schulentwicklungsplan des Amtes Geltinger Bucht für den Bereich der Grundschulen.
  5. Es handelt sich hier um eine Fachplanung als Planungsinstrument für den Schulträger. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen erfordert dann weitere Beschlüsse des Schul- und Amtsausschusses.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Empfehlender Beschluss des Schulausschusses:

 

Auf Grundlage der geführten Abstimmungsgespräche und Datenanalysen mit den verschiedenen Planungsvarianten, den Wirtschaftlichkeitsberechnungen und dem Bericht über die Möglichkeiten für eine moderne Schullandschaft im Amt Geltinger Bucht für den Bereich der Grundschulen wird der anliegende Entwurf für die Schulentwicklungsplanung beschlossen.

Der Entwurf soll umgehend den Schulleitungen der Grundschulen zur Verfügung gestellt werden, damit die Anhörungen der Schulkonferenzen erfolgen und Stellungnahmen verfasst werden können.

 

Der Entwurf wird der Schulaufsicht zur Beteiligung der Kreiselternbeiräte gem. § 73 SchulG übersandt.

 

Der Entwurf wird dem Kreis Schleswig-Flensburg im Rahmen seiner Schulentwicklungsplanung übersandt (§ 51 SchulG).

 

Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes beinhaltet als zentrale Aussage die Empfehlung, dass unter Berücksichtigung aller Argumente, der bewerteten Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten sowie der finanziellen Rahmenbedingungen die vier Standorte im Amt Geltinger Bucht auf zwei Standorte mit zwei Schulneubauten reduziert werden sollen.

In einem ersten Schritt ist die organisatorische Verbindung der Grundschulen Steinbergkirche und Sterup beim Schulamt zu beantragen und somit das Verfahren nach fünfjähriger Unterschreitung der Mindestgröße aufzunehmen.

 

Begründung (Auszug aus dem Entwurf SEP):

 

Die Umsetzung einer modernen Lernumgebung inkl. Barrierefreiheit sowie aller weiteren Anforderungen ist mit Neubauten umfänglich möglich. Bei der Variante „Bestandsgebäude mit Anbauten“ ist diese Umsetzung in vielen Bereichen nur sehr eingeschränkt möglich.

Die finanziellen Belastungen für die Haushalte der Gemeinden sind bei dem weiteren Betrieb der Bestandsgebäude mit Anbauten ganz erheblich höher, als bei zwei Neubauten.

Der Ressourcenverbrauch der Neubauten auf 25 Jahre gerechnet (s. Wirtschaftlichkeits-berechnung) ist deutlich geringer als bei der Variante „Bestandsgebäude mit Anbauten“.

Als zukünftige Grundschulstandorte werden die Gemeinden Gelting und Sterup empfohlen.

Nach Anhörung der Schulkonferenzen der Grundschulen soll im nächsten Schritt der Amtsausschuss den bisherigen Entwurf des Schulentwicklungsplanes, ggf. mit notwendigen Ergänzungen und Änderungen, als zukünftige Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen des Amtes Geltinger Bucht aufstellen und beschließen.

Der Schulausschuss / der Amtsausschuss weist daraufhin, dass der Abschluss für die Umsetzung des Schulentwicklungsplanes voraussichtlich bis in das Jahr 2030 andauern wird. Die Maßnahmen werden voraussichtlich nacheinander, in einer abgestimmten Zeitachse geplant und umgesetzt werden.

Die Umsetzungsphase 1 soll mit dem Neubau eines zweizügigen Grundschulgebäudes in Sterup für ca. 160-200 Schülerinnen und Schüler auf den Flächen der Gemeinschaftsschule beginnen. Nach Fertigstellung wird der Grundschulstandort Steinbergkirche aufgegeben.

 

Für die bis voraussichtlich in das Jahr 2030 in Betrieb befindlichen Schulgebäude in Gelting und in Kieholm sind, bis zum Beginn der Umsetzungsphase 2 (Neubau eines zweizügigen Grundschulgebäudes in Gelting für ca. 160-200 Schülerinnen und Schüler), geeignete Unterhaltungsmaßnahmen einzuplanen, die eine Ganztagsbetreuung weitestgehend ermöglichen. 

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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