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Vorlage - 2015-8ZAF-003
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über notwendige Beschaffungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Flintholm
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Beratung und Beschluss
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02.12.2015
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Sachverhalt
Anhänger
Für den Betrieb der Kläranlage Flintholm wird derzeit ein Anhänger genutzt, der bereits 26 Jahre alt ist. Eine Reparatur ist nicht mehr wirtschaftlich, da neben der Erneuerung der Bordwände und des Bodens auf das Fahrgestell angegriffen ist und aufwändig geschweißt werden müsste. Darüber hinaus ist die Erneuerung der Reifen erforderlich (überaltert).
Der Anhänger wird insbesondere für den Transport der Pumpen benötigt.
Für die Arbeit wird lediglich ein ungebremster Anhänger benötigt. Ein Angebot der Fa. Liehr, Sterup liegt vor. Zusätzlich wäre die Ausstattung mit einer Flachplane zum Schutz des Anhängers wünschenswert.
Rasenmäher
Nachdem vor einigen Jahren der alte Rasentraktor nicht mehr instand gesetzt werden konnte, wurde die Rasenpflege mit Leihgeräten durchgeführt. Hierbei wurden die Rasentraktoren der Gemeinde Steinbergkirche sowie der an der Mehrzweckhalle Bojum stationierte Rasentraktor eingesetzt. Da beide Geräte in ständig in der Nutzung sind, ist eine aufwendigere Abstimmung notwendig, um die Geräte ausleihen zu können. Die Mäharbeiten konnten aus diesen Gründen auch nicht immer zu den optimalen Zeitpunkten durchgeführt werden. Die zu mähende Fläche hat eine Größe von rd. 2.300 m².
Die Kosten für ein solches Gerät werden auf rd. 2.500 € geschätzt.
Beschlussvorschlag
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Flintholm beschließt:
a) Die Beschaffung eines Kraftfahrzeuganhängers (ungebremst – 750 kg Gesamtgewicht) bei einer Kostensumme von max. 1.500 €. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
b) Die Beschaffung eines Rasentraktors bei einer Kostensumme von max. 2.500 €. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

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