Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-09GV-087

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Zwischenzeitlich ist die öffentliche Auslegung und Beteiligung von Behörden, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit erfolgt. Zudem wurde der Durchführungsvertrag ausgearbeitet, mit dem Vorhabenträger abgestimmt und von diesem bereits unterzeichnet. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung des Durchführungsvertrages kann die Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss fassen.

  

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Pommerby beschließt wie folgt:

1.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes VB2 „Ferien auf dem Bauerhof Börsby“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage -

Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

 

2.

Der Durchführungsvertrag (s. Anlg.) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

 

3a.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes VB Nr. 2 „Ferien auf dem Bauernhof Börsby“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP/ Teil C), als Satzung.

 

 

3b.

Die Begründung wird gebilligt.

3c.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtswirksame B-Plan unter der Adresse www.amt-geltingerbucht.de ins Internet eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt