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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-00AA-309

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Am 14. Mai 2023 finden die Gemeinde- und Kreiswahlen statt.

Nach § 13 Abs. 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) ist der Amtsvorsteher für die Führung des Wählerverzeichnisses und die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben zuständig. Er nimmt insoweit die Aufgaben des Gemeindewahlleiters wahr.

 

Die Gemeinden sind gebeten worden wie in der Vergangenheit von der Möglichkeit Gebrauch zu machen -  die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss zu übertragen; er ist in dem Fall Gemeindewahlausschuss. Entsprechende Beschlussvorlagen liegen den Gemeinden vor.

 

Nach § 13 Abs. 3 GKWG  ist der Amtsvorsteher daran gehindert, die Aufgabe des Gemeindewahlleiters zu übernehmen, wenn er selbst Wahlbewerber ist.

 

In der Folge ist eine andere Person zu wählen.

 

Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses dürfen nicht Wahlbewerber und auch nicht Vertrauenspersonen für die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen sein. Weiterhin dürfen sie nicht Mitglied in einem anderen Wahlorgan sein.

 

Es sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

a)      Der Amtsausschuss Geltinger Bucht wählt nach den Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes Frau Kirsten Scharf zur Wahlleiterin und Frau Miriam Knol zur stellvertretenden Wahlleiterin für den Amtsbereich Geltinger Bucht.

 

b)      In den gemeinsamen Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2023 werden folgende Beisitzer/innen gewählt:

 

 

1. Malte Mischke, Amtsverwaltung (zugleich als Schriftführer)

2. Rosemarie Marxen-Bäumer, Amtsverwaltung

3. Uwe Linde, Gelting

4. 5. Werner Rux, Steinbergkirche

………………..

 

 

Außerdem werden folgende stellvertretenden Beisitzer/innen gewählt:

 

1. Gerd Aloe, Gelting
2.

3.

 

 

 

 

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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