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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-00AA-311

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Schulausschuss hat über einen Antrag der Grundschule bzw. der Elternvertretung der Grundschule für die Einrichtung einer Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn beraten und bislang keine Entscheidung getroffen.

Auf dem Schulausschuss am 01.06. wurde die Beschlussfassung nach Klärung offener Fragen an den Amtsausschuss verwiesen.

 

In der 23. und 24. Kalenderwoche konnte eine weitere Abstimmung mit einer Mitarbeiterin und mit den Elternvertreterinnen erfolgen.

 

r die Frühbetreuung ist im Jahr ein Betrag in Höhe von ca. 10.000 € abzudecken.

 

Es ergeben sich folgende Beträge:

 

10.000 € geteilt durch 8 Kinder = 1.250 €, geteilt durch 12 Monate = 104,16 €

 

10.000 € geteilt durch 15 Kinder = 666,66 €, geteilt durch 12 Monate = 55,55 €.

 

Wie unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt ausgeführt, wird eine Betreuung nie kostenneutral für den Schulträger möglich sein, denn die Anmeldezahl schwankt erfahrungsgemäß und es ist mit Anträgen auf Reduzierung (Sozialstaffel, Geschwisterregelung …) zu rechnen.

 

Es liegt ein Entwurf für eine Gebührensatzung vor. Die Beträge sind noch offen und sollten vom Amtsausschuss beraten und beschlossen werden.

Sofern der Amtsausschuss einen Grundsatzbeschluss für die Einrichtung der Frühbetreuung an der Grundschule Steinbergkirche gefasst hat, muss die Gebührensatzung beschlossen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss Geltinger Bucht beschließt die Gebührensatzung für die Frühbetreuung von Schulkindern vor Unterrichtsbeginn an der Grundschule Steinbergkirche mit einem Betrag in Höhe von … pro Kalendermonat. Geschwisterkinder zahlen .. pro Monat.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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