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Vorlage - 2022-00AA-303
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht; Beratung und Beschluss über die Schulentwicklungsplanung für die Gemeinschaftsschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Stefan Boock
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss Geltinger Bucht
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Beratung und Empfehlung
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01.06.2022
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht
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Beratung und Beschluss
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29.06.2022
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Sachverhalt
Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht hat am 16.12.2020 beschlossen, dass eine Schulentwicklungsplanung für die "Schullandschaft im Amt Geltinger Bucht 2030" erstellt werden soll.
Grundschulen:
Am 24.11.2021 wurde im Amtsausschuss der Bericht für die Schulentwicklung für den Bereich der Grundschulen behandelt. Für diesen Bereich sind nun Arbeitsgruppen gebildet worden, um den Prozess zu begleiten und um für den Schul- und Amtsausschuss eine Empfehlung oder zumindest eine Unterstützung für den Beschluss über die zukünftige Schulentwicklungsplanung im Bereich der Grundschulen zu erarbeiten.
Die Planungen für die Grundschulen werden in dieser Sitzung des Schulausschusses und in der kommenden Sitzung des Amtsausschusses nicht behandelt.
Gemeinschaftsschule:
Das Amt Geltinger Bucht ist auch Schulträger für die Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht. Auch für diese Schule soll gemäß dem o.g. Beschluss eine Schulentwicklungsplanung erstellt werden.
Erläuterung der Aufgaben und Zielsetzungen der Schulentwicklungsplanung (SEP):
Die Schulentwicklungsplanung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe und zählt zu den bedeutsamsten Fachplanungen des Amtes als Schulträger.
Gem. § 48 Abs. 1 Schulgesetz SH ist der Schulträger verpflichtet, Schulentwicklungspläne aufzustellen, regelmäßig fortzuschreiben und sich mit dem Kreis abzustimmen.
Die Schulträger haben das Recht und die Pflicht, für ihre eigenen Einwohnerinnen und Einwohner nach Maßgabe des Bedürfnisses Schulen zu errichten und fortzuführen.
Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen und Schulstandorten, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen. Die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten sind zu planen.
Die Ziele der SEP sind also vielfältig und immer auch von besonderen Herausforderungen und Änderungen der Rahmenbedingungen abhängig. Grundsätzlich soll laut Schulgesetz SH die schulische Infrastruktur gesichert, der zu erwartende Bedarf gedeckt und die Entwicklungsmöglichkeiten, auch unter veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, möglichst gut umgesetzt werden.
Der erforderliche Raumbedarf soll zur richtigen Zeit unter Berücksichtigung sinnvoller pädagogischer Konzepte rechtzeitig vorgehalten werden.
Weiterhin sollen diese Regelungen auch einen möglichst wirtschaftlichen Betrieb und eine verlässliche Standortsicherung ermöglichen. Dabei ist die vorhandene Schulstruktur auf ihre Tragfähigkeit in der Perspektive zu überprüfen und es sind gegebenenfalls korrigierende Maßnahmen zu benennen.
Die Vorgaben des Landes aufgrund der Mindestgrößenverordnung für den Betrieb von Schulstandorten sind ebenfalls zu bedenken.
Die freie Schulwahl ist ein besonders schwer zu kalkulierendes Einflusskriterium und erschwert insofern die Planungskonzepte für eine verlässliche Auslastung und Bereitstellung von Schulräumen.
Gemäß dem geänderten Beschluss des Amtsausschusses vom 02.02.2022 soll schon jetzt ein anlassbezogener Schulentwicklungsplan für die Gemeinschaftsschule erstellt werden und nicht, wie vorgesehen, nach Fertigstellung der Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen.
Begründung: Die Antragstellung für Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms Impuls 2030 II bedingt einen Schulentwicklungsplan.
Eine wichtige Grundlage für die zu beschließende Schulentwicklungsplanung ist der zu diesem Thema erstellte Bericht vom Büro "Lernenbrauchtraum GmbH" aus Kiel. Wissenschaftlich begleitet wurde das gesamte Planungsverfahren von Vertretungsprof. Herrn Dr. Derecik.
Zusammengefasste Sachverhaltsdarstellung:
Der Bericht stellt ausführlich Informationen zu bildungspolitischen Themen dar und zeigt deutlich auf, welche Anforderungen Schulen zukünftig erfüllen müssen/sollten.
Weiterhin befasst sich die Ausarbeitung mit der Entwicklung der Schülerzahlen, die Grundlagen sind im Bericht genannt. Die zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen ist ein entscheidendes Kriterium für den Schulträger und für die Schulleitung hinsichtlich der zukünftigen Tragfähigkeit des Schulstandortes und aller dafür notwendigen Maßnahmen.
Im Ergebnis haben sich die Schülerzahlen an der Gemeinschaftsschule über mehrere Jahre so entwickelt, wie es die Schulentwicklungsplanung des Kreises aus dem Jahr 2018 vorausgesagt hat. Auch schon der Planungszeitraum ab 2013 entwickelte sich mit kleinen Schwankungen gemäß Prognose.
Ab dem Schuljahr 2020/2021 entwickeln sich die Schülerzahlen an der Gemeinschaftsschule deutlich positiver als angenommen. Im Schuljahr 2021/2022 hatten wir 351 Schüler*innen an der Schule und somit rund 80 Schüler*innen mehr als gem. SEP 2018 des Kreises geplant. Da auch hier die Besonderheiten aufgrund der Pandemie zu sehen sowie die natürlichen Schwankungen zu berücksichtigen sind, werden diese Zahlen mit der notwendigen Zurückhaltung bewertet. Bis 2030/2031 wird ein Mittelwert von rd. 310 Schüler*innen angenommen.
Als Ergebnis lässt sich jedoch feststellen, dass die Mindestgröße von 240 Schüler*innen deutlich überschritten wird und auch eine nachhaltige Überschreitung für den Planungszeitraum bis 2031 angenommen werden kann.
Der Bericht benennt auch notwendige Sanierungs- und Renovierungsarbeiten und einen zukünftigen Raumbedarf für eine moderne und zukunftsfähige Ausrichtung der Schule.
Die Planungen und Entscheidungen für diese Maßnahmen und der hierfür notwendige Mittelbedarf müssen jedoch auf Grundlage eines über den Zeitraum 2031 hinausgehenden Lebenszyklus (bis ca. 2045) betrachtet werden, da die Entscheidung, ob bauliche Maßnahmen umgesetzt werden können oder nicht, unter diesem Aspekt zu bewerten ist.
Aufgrund der freien Schulwahl ist es sehr schwierig, hinreichend verlässliche Aussagen über einen so langen Zeitraum zu treffen.
Weitere Investitionsentscheidungen des Schulträgers müssen diese Rahmenbedingungen zwar berücksichtigen (laufendes Controlling der Entwicklung), aber dieses Planungsrisiko sollte in Abwägung der zukünftigen Weiterentwicklung des Schulstandortes akzeptiert werden.
Die relativ konstante Entwicklung der Geburtenzahlen und der Anmeldezahlen für die Grundschulen lassen vermuten, dass die Mindestzahl von 240 Schüler*innen in diesem Zeitraum nicht unterschritten wird.
Die Schulliegenschaft wurde vor rund 10 Jahren auf die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien über ein genossenschaftlich organisiertes Nahwärmnetz umgestellt. Auch die energieintensive Versorgung der Lehrschwimmhalle ist an dieser Versorgung angeschlossen und somit auf eine solide zu kalkulierende Grundlage gestellt worden. Durch dieses Gesamtkonzept und erheblicher Sanierungen im Bereich des Schulgebäudes und der Lehrschwimmhalle konnte der Energieverbrauch zusätzlich nachhaltig reduziert werden.
Um das Klima zu schützen, will die Bundesregierung bis 2045 Treibhausgasneutralität erreicht haben. Mit dem genannten Konzept leistet die größte und energieintensivste Liegenschaft im Amt Geltinger Bucht hierzu für den Bereich des Amtes einen erheblichen Beitrag.
Die in der Bedarfsanalyse des Berichts genannten Maßnahmen wie Akustik, Bodenbeläge, LED-Beleuchtung, energetische Maßnahmen usw. sind bereits zum Teil in der Finanzplanung des Amtes veranschlagt und für ein Förderprogramm gem. Beschluss des Amtsausschusses angemeldet worden. Diese Entscheidung zeigt deutlich, dass der Schulträger die Schule weiterhin konsequent modernisieren und erhalten will. Die Finanzplanung soll danach ausgerichtet werden.
Die gesamte IT-Infrastruktur (LAN/WLAN) befindet sich nach der grundlegenden Erneuerung auf dem aktuellsten technischen Stand und ist für zukünftige Herausforderungen ausgelegt.
Die Bedarfsanalyse weist für die zukünftige Weiterentwicklung des Schulgebäudes einen Flächenfehlbedarf aus, benennt die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Cafeteria in eine Mensa bzw. in eine multifunktionale Räumlichkeit als wichtige Zielsetzung und spricht auch die zum Teil fehlende Barrierefreiheit und die Inklusion an.
Es handelt sich um sehr komplexe Sachverhalte, für deren Umsetzung ein erheblicher Mittelbedarf einzuplanen wäre.
Für die Weiterentwicklung des Standortes sind diese Maßnahmen von erheblicher Bedeutung und sollten daher eine entsprechend hohe Priorität in der weiteren Planung einnehmen.
Da die Schullandschaft des Amtes insgesamt untersucht wird, sind auch die Entscheidungen im Bereich der Grundschulen von großer Bedeutung für die weiteren Weichenstellungen an der Gemeinschaftsschule.
Daher sollte die Planung für die Grundschulen abgewartet und in 2023 eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Gemeinschaftsschule mit Eltern und Lehrkräften, des Schulausschusses und der Verwaltung einberufen werden, um für die weitere Zukunftsplanung der Gemeinschaftsschule Vorschläge für den Schul- und Amtsausschuss zu entwickeln.
Beschlussvorschlag
Das Amt Geltinger Bucht sieht aufgrund der Prognosen zur Schülerzahlenentwicklung die Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht mittel- bis langfristig als gesichert an.
Der Bericht zur Schulentwicklungsplanung sowie die Erläuterungen der Sachverhaltszusammenfassung werden als Rahmenbedingungen und somit als Schulentwicklungsplanung für die nächsten 5 Jahre anerkannt, danach ist die Planung fortzuschreiben.
Die Gemeinschaftsschule soll zukunftsorientiert mit einer zeitgemäßen modernen Lernumgebung unter Berücksichtigung des Raumbedarfes, auch für den Offenen Ganztag, aufgestellt werden.
Die genannten Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen sind in der Finanzplanung des Amtes zu berücksichtigen. Mit der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen (Akustik, Beleuchtung, Bodenbeläge, energetische Teilmaßnahmen usw.), soll möglichst zeitnah in Absprache und nach Beschluss im Schul- und Amtsausschuss begonnen werden.
Für die genannten Ziele hinsichtlich Raumbedarf, Barrierefreiheit, Mensa, Parkraumentwicklung usw. wird eine hohe Priorität anerkannt, hier ist jedoch der Schulentwicklungsprozess und das Ergebnis für die Grundschulen abzuwarten.
Im nächsten Jahr soll sich eine Arbeitsgruppe in der vorgeschlagenen Zusammensetzung mit den anspruchsvollen Themen befassen und Vorschläge für die weitere Beratung entwickeln.
Der Schulentwicklungsplan für die Gemeinschaftsschule ist ggf. aufgrund dieser Planungen oder der Ergebnisse für den Bereich der Grundschulen anzupassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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