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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2022-00AA-292

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Bis zum März 2020 konnten die Kinder der Grundschule Steinbergkirche in der angrenzenden Kita Siebenstern ab 7 Uhr morgens betreut werden. Diese Betreuungsmöglichkeit wurde seitens der Heimaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg untersagt und in der Folge vom Träger der Kindertagesstätte gekündigt. Übergangsweise wurde auf Wunsch der Eltern zwischen den Sommer- und Herbstferien 2020 eine Frühbetreuung durch die Verwaltung eingerichtet. Es stellte sich jedoch heraus, dass diese Betreuung nur von 3 Kindern genutzt wurde. Da bislang keine politische Entscheidung zu der Frühbetreuung getroffen war und somit keine entsprechende Gebührensatzung erlassen wurde, war die Nutzung für die Eltern in diesem kleinen zeitlichen Rahmen kostenfrei.

 

Ein erster Antrag aus der Elternschaft vom 09.02.2021 wurde auf der Sitzung des Schulausschusses am 05.05.2021 beraten und wegen weiterer offener Fragen mit 8 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen zurückgestellt.

Die Schule wurde gebeten, beispielhaft wie an den anderen Schulen praktiziert, sich um eine „Interne Lösung“ zu bemühen. Eine Rückfrage bezüglich einer möglichen Busfahrplanänderung für einen früheren Unterrichtsbeginn wurde positiv rückgemeldet und auch an die Schule weitergegeben.

 

Unterrichtsbeginn im Vergleich:

Kieholm   7.30 Uhr

Gelting   7.40 Uhr offener Anfang, Beginn 8.00 Uhr, Schule ab 7.00 Uhr geöffnet

Steinbergkirche  7.50 Uhr offener Anfang, Beginn 8.15 Uhr, Schule ab 7.45 Uhr geöffnet

Sterup   7.30 Uhr

 

Der erneute Antrag des Schulelternbeirats vom 18.10.2021 ist um eine detaillierte Bedarfsabfrage ergänzt worden.

 

Der Schulausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 01.06.2022 mit diesem Antrag befasst. Schon in der Einwohnerfragestunde wurde von Seiten der anwesenden Elternvertreterinnen vorgebracht, dass die Eltern eine für das Amt kostenneutrale Betreuung wünschen und dies auch so mitgeteilt hätten.

Da auf der Sitzung keine abschließende Klärung herbeigeführt worden konnte, wurde eine Beschlussfassung auf den Amtsausschuss Ende Juni vertagt und die Verwaltung beauftragt, die Kostenfrage mit der Elternvertretung zu klären.

Unter anderem war von den Eltern vorgebracht worden, dass die Schulassistentin bereit wäre, die Betreuung morgens in der Zeit von 7 Uhr bis 7.45 Uhr zu übernehmen.

 

Am 08.06.22 hat ein Gespräch mit den Elternvertreterinnen stattgefunden. Dabei wurden ihnen die arbeitsrechtlichen Bedingungen und Kosten für eine Betreuungsstunde dargelegt. Daraufhin haben die Elternvertreterinnen eine weitere Umfrage versandt:

  • Ob seitens der Eltern eine Übernahme der Betreuung möglich wäre (der Schulträger würde dann die Räume zur Verfügung stellen)
  • Wie hoch die Nachfrage ist, wenn die Betreuungsstunde 5 Tage in der Woche monatlich zwischen 50 € und 108 € kostet?
  • Ob aus den Reihen der Eltern eine Honorarkraft bereit wäre, die Betreuung zu übernehmen?

 

Bedingung ist, dass seitens des Schulträgers keine Vertretung gewährleistet wird.  

Die Schule hat sich bereit erklärt, die kurzfristige Vertretung sicherzustellen.

 

Besprochen wurde eine Mindestanmeldezahl von 8 Kindern.

 

Eine für den Schulträger kostenneutrale Lösung ist nicht möglich.

 

Die monatlichen Gebühren belaufen sich bei einer Kalkulation

 

mit 8 Kindern auf 104,16 €

 

mit 15 Kindern auf 55,55.

 

Darin enthalten sind die Kosten für das Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil plus Gemeinkosten.

 

r den Fall eines Beschlusses über die Einrichtung einer Betreuung vor dem Unterricht, müsste der Amtsausschuss eine Satzung r den Betrieb und die Erhebung einer Gebühr beschließen. Daher ist in einem weiteren Tagesordnungspunkt vorsorglich ein Entwurf einer Satzung r die Frühbetreuung vorbereitet.

 

Zum Zeitpunkt der Einladung zur Sitzung und Erstellung der Tagesordnung lag noch keine Antwort bzw. kein Ergebnis der Umfrage bei den Eltern vor. Insofern wird der aktuelle Stand auf der Sitzung berichtet werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss Geltinger Bucht beschließt die Einrichtung einer Frühbetreuung für die Grundschule Steinbergkirche.

Eine Satzung über den Betrieb und die Erhebung von Gebühren ist zu beschließen.

 

 

 

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