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Vorlage - 2022-00AA-286
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht; Beratung und Beschluss über die Anmeldung von Sanierungsmaßnahmen für das Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Stefan Boock
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht
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02.02.2022
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Sachverhalt
Das Land Schleswig-Holstein stellt über das Förderprogramm IMPULS 2030 II Mittel in Höhe von gesamt 120.000.000 Euro für den Bau und die Sanierung von Schulen zur Verfügung.
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat daraus ein Budget i.H.v. rd. 6,20 Mio. Euro erhalten.
Die Schulträger können bis 28.02.2022 entsprechend ausgearbeitete Anmeldungen auf Grundlage DIN 276, aufgeteilt nach Kostengruppen, für dieses Förderprogramm einreichen.
Ein Anspruch auf Aufnahme in das Programm besteht nicht. Die Zuwendungshöhe kann sich bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben belaufen, die Ausgaben der Maßnahmen sollen mindestens 250.000 Euro betragen. Gefördert werden z.B. Maßnahmen im Bereich „Verbesserung grundlegender gebäudetechnischer Anlagen“, aber auch Maßnahmen wie Schallschutz, Fußböden, bauliche Maßnahmen zur Unterstützung inklusiven Unterrichts usw.
Voraussetzungen für die Zuwendung sind u.a. neben einem aktuellen Handlungsbedarf eine Schulentwicklungsplanung des Schulträgers unter Einhaltung der Mindestgrößen gem. § 52 Schulgesetz SH.
Für die Gemeinschaftsschule besteht Handlungsbedarf für verschiedene Maßnahmen und der Schulentwicklungsplan für die Gemeinschaftsschule wird aktuell erarbeitet.
Die Verwaltung schlägt daher vor, Maßnahmen für das Förderprogramm anzumelden. Wenn eine Berücksichtigung im Auswahlverfahren erfolgen sollte, ist ab dem 01.06.2022 eine Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung möglich. Über diese Maßnahmendurchführung würde dann wieder der Amtsausschuss entscheiden.
Für die Grundschulen kann der Prozesses zur Erstellung eines Schulentwicklungsplanes bis zur Antragstellung nicht abgeschossen werden, daher keine Anmeldung für das Programm.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Förderprogramm IMPULS 2030 II für die Gemeinschaftsschule Maßnahmen mit dringendem Handlungsbedarf in Absprache mit dem Schulausschussvorsitzendem festzulegen. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, diese Maßnahmen für eine Förderung anzumelden.

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