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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-00AA-281

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 25.05.2021 wurden die Bestimmungen über Wahlen im Rahmen von Sitzungen modifiziert, die nach § 24a AO in Verbindung mit § 35 a GO in Fällen höherer Gewalt als Videokonferenzen durchgeführt werden.

 

Wahlen sind damit nunmehr zulässig. Da bei Änderung der Hauptsatzung im Mai 2021 diese Regelung noch nicht vorgelegen hat, ist die Hauptsatzung spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes an die Neuregelung anzupassen.

 

Unter Nr. 2 der 4. Änderungssatzung erfolgt eine redaktionelle Anpassung in § 7.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht beschließt die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Geltinger Bucht in der vorgelegten und erläuterten Fassung.

 

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Anlagen

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