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Vorlage - 2022-00AA-284
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Fortschreibung des Masterplan zur Entwicklung der touristischen Infrastruktur der Gemeinden im Amt Geltinger Bucht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Marxen-Bäumer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Touristik des Amtes Geltinger Bucht
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Beratung und Empfehlung
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19.01.2022
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht
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Beratung und Beschluss
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02.02.2022
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Sachverhalt
Der Ausschuss wurde schon in der Sitzung am 02.09.21 über das Thema informiert: (Auszug)
Nach dem aktuellen 2. Entwurf des Landesentwicklungsplans soll festgeschrieben werden, dass Maßnahmen zur Struktur- und Qualitätsverbesserung sowie zur Saisonverlängerung Vorrang erhalten vor reiner Kapazitätserweiterung. Eine Verschärfung planerischer Vorgaben seitens des Landes seien absehbar.
Der Masterplan sei ein gutes Instrument, um Entwicklung möglich zu machen. Herr Peters merkt dazu an, dass eine Kapazitätserweiterung in der Entdeckerzone möglich bleiben sollte.
Aktuell werden Fördermöglichkeiten für die Fortschreibung abgefragt. Eine Förderung über die AktivRegion sei denkbar. Herr Teschendorf wird das Vorhaben im Arbeitskreis der AktivRegion vorstellen, um es dort für einen möglichen späteren Förderantrag zu platzieren.
Herr Triphaus ergänzt, dass insbesondere die zunehmende Auslastung des Ostseeresort Olpenitz Auswirkungen auf das Amt Geltinger Bucht habe. An der aktuellen Bevölkerungsumfrage habe sich bereits 3.700 Personen beteiligt. Mit der Bevölkerung soll gemeinsam nach Lösungen gesucht werden, um auf die Überlastungspunkte einzugehen. Im Winter soll dazu ein Konzept erstellt werden, dass die Grenzen des Wachstums aufzeigen soll. Insbesondere Verkehrslösungen müssten gefunden werden. Das Konzept soll über die AktivRegion gefördert werden. Für den Masterplan wären die Ergebnisse des Konzepts verwertbar.
Die Mitglieder des Ausschusses sprechen sich für die Fortschreibung des Masterplans aus. Das Konzept der OFS soll eingebunden werden. In der Entdeckerzone soll eine Möglichkeit der Weiterentwicklung festgeschrieben werden und auch die Aufnahme temporärer Entlastungsplätze soll aufgenommen werden.
Zwischenzeitlich wurden weitere Information über Inhalt und Umfang einer Fortschreibung und die geschätzten Kosten eingeholt.
Die Definition von Raumkategorien zur Entwicklung touristischer Infrastruktur soll
die Potenziale für Erholung und Tourismus sichern und ordnen
zukünftige Entwicklungen unterstützen sowie
Konflikte mit weiteren Nutzungsinteressen und Raumansprüchen vermeiden.
- Die Erarbeitung des Masterplans erfolgte auf der Basis des Landesentwicklungsplanes, dessen Fortschreibung im Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Daher entsprechen einige Darstellungen und Festlegungen nicht mehr den raumordnungsrechtlichen Erfordernissen hinsichtlich Aktualität, Nachvollziehbarkeit sowie gewünschter Steuerungswirkung. Derzeit werden die Regionalpläne neu aufgestellt. Ggf. können bereits im Erarbeitungsprozess Änderungen Berücksichtigung finden.
- Der Masterplan Tourismus definiert zwei Raumkategorien. Die Festlegungen gilt es zu evaluieren und ggf. notwendige Anpassungen vorzunehmen. Aufgabe ist es die Flächen und Standorte im Untersuchungsbereich auf ihre Bedeutsamkeit für Erholung und Tourismus zu bewerten und Festlegung hinsichtlich ihrer Entwicklungsfähigkeit zu treffen. Bislang konzentriert sich die touristische Nutzung auf die unmittelbar in Küstennähe gelegenen Räume. Um der hier zunehmenden Belastung entgegen zu steuern, soll die „Entdeckerzone“ als Potential genauer betrachtet werden.
- In der Zwischenzeit sind in der Region verschiedene neue Infrastrukturen und Angebote für Erholung und Tourismus entstanden, weitere werden gerade geplant oder befinden sich in Umsetzung. Andere Standorte wurden aufgegeben. Diese Differenz zwischen Darstellung im Masterplan und tatsächlicher Entwicklung gilt es aufzuarbeiten und die Bedarfsabschätzung zu aktualisieren. Mit der Fortschreibung soll die Basis für eine gemeindeübergreifende Infrastrukturplanung gelegt werden. Dabei sollen Empfehlungen zur Entwicklung der Infrastrukturen sowie die Vorabstimmung von Standorten erfolgen. Dies betrifft die z.B. die strandbezogenen Einrichtungen, die verkehrliche Anbindung sowie Einrichtungen des Naturerlebens.
- Das Tempo der touristischen Entwicklung hat in den letzten Jahren nicht zuletzt durch die Binnennachfrage infolge der Corona-Pandemie rasant zugenommen. Bereits im Rahmen der Stellungnahme der Landesplanung zum Masterplan im Jahr 2016 wurde die Festlegung von Größenbegrenzungen einzelner Angebotssegmente angeregt. Im Rahmen der Bearbeitung ist unter Beteiligung der regionalen Akteure zu prüfen, ob bzw. auf welche Art und Weise eine Kapazitätsbegrenzung einzelner Angebotssegmente möglich bzw. sinnvoll wäre.
Mit der Fortschreibung des Masterplan Tourismus für das Amt Geltinger Bucht soll die raumgerechte und -verträgliche Entwicklung vorbereitet werden. Dabei soll der Masterplan im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung fortgeschrieben werden. Für die Zukunft gilt es zu überlegen wie der Tourismus im Amtsgebiet weiterentwickelt werden kann, um langfristig eine tragfähige Balance zwischen den Erfordernissen der Gäste, der vor Ort lebenden Bevölkerung und dem Naturschutz sicherstellen zu können.
Die Konzeptentwicklung soll unter Beteiligung der wesentlichen Akteure aus der Region erfolgen.
Die Kosten dafür werden mit 48.000 € (einschl. Mehrwertsteuer) geschätzt. In der Schätzung ist neben einer Bestandsaufnahme und -bewertung die Arbeit mit einer Lenkungsgruppe mit Gemeinden, Vertretern des Tourismus, des Naturschutzes und sonstiger Behörden vorgesehen. Workshops werden empfohlen. Hinzu kommen die für „Planung“ standardisierte Anhörungen.
Im Arbeitskreis der AktivRegion Schlei Ostsee wurde das Projekt am 06.09.21 vorgetragen und eine Antragstellung angekündigt.
Auszug aus der Niederschrift des AK Wachstum und Innovation:
Herr Teschendorf informiert, dass von 2014 bis 2016 der Masterplan Tourismus für die Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht erarbeitet wurde. Mit Hilfe dieser Planung sollte die Steuerung einer nachhaltigen Entwicklung des Raumes erreicht werden und Basis für eine regional abgestimmte Anpassung der touristischen und logistischen Infrastruktur geschaffen werden. Der Masterplan hat keine Laufzeit, gleichwohl ist im vergangenen Jahr deutlich geworden, dass er mit Blick auf veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen, Gästeansprüche, z. B. in Bezug auf Nachhaltigkeit, Fachkräfte und Infrastruktur evaluiert und fortgeschrieben werden sollte. In den vergangenen Jahren hat sich der Tourismus stark weiterentwickelt (u. a. durch Corona, OstseeResort Olpenitz). Insgesamt sind in der Tourismusregion Ostseefjord Schlei und insbesondere im Amt Geltinger Bucht steigende Übernachtungszahlen zu verzeichnen.
Der Naturtourismus steht hier an erster Stelle und sollte in den kommenden Jahren weiter ausgebaut und durch geeignete Maßnahmen weiter gefestigt werden. Die Region kann nur von einer langfristigen Tourismusentwicklung profitieren, wenn diese im Einklang mit den EinwohnerInnen, Tourismusakteuren und den Gästen umgesetzt wird, siehe TOP 3b). Das Projekt befindet sich noch im Entwicklungsprozess und wird derzeit für den Beschluss im Amtsausschuss vorbereitet. Im Prozess der Fortschreibung sollen möglichst alle touristischen Akteure der Region mit einbezogen werden.
Fragen und Anmerkungen:
Abgrenzung des Projektes zu TOP 3b? Die Studie TOP 3b betrachtet die Gesamtregion, TOP 3c wird angepasst auf das Amtsgebiet (evtl. mit Einbindung von Kappeln)
Bislang wurden Themenfelder Mobilität und Fachkräfte nicht mitbearbeitet und soll in der Fortschreibung berücksichtigt werden
Nennung von Beispielprojekten aus dem Masterplan: Touristische Infrastruktur (Ferienwohnungen), Verdichtung des Küstenbereichs, Reetdorf Geltinger Birk, mehr Entwicklung im Innenbereich möglich
Die Teilnehmer befürworten bei einer Enthaltung die Umsetzung des vorgestellten Projektes mit einer Förderung aus dem regionalen EU-Budget und empfehlen das Projekt dem Vorstand als Entscheidungsgremium.
Finanzierung:
Förderquote bei öffentlichen Projektträgern: 55% der Nettokosten
Mindestzuschuss: 7.500,– €
Maximalzuschuss: 85.000,– €
Geschätzte Kosten | 48.000 € | einschl. MWSt. |
Netto | 40.040 € |
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Zuschuss 55 % der Nettokosten | 22.022 € |
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Verbleibender Anteil des Amtes GB | rd. 26.000 € |
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Der Ausschuss für Touristik hat dem Amtsausschuss auf seiner Sitzung am 19.01.2022 einstimmig den Beschluss zur Fortschreibung empfohlen.
In der Beratung wurde ergänzt, eine Abstimmung mit der Stadt Kappeln in das Verfahren aufzunehmen, da die touristische Entwicklung der Stadt, unter anderem durch Port Olpenitz unmittelbare Auswirkungen auf das Amtsgebiet hat.
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss beschließt die Fortschreibung des Masterplan zur Entwicklung der touristischen Infrastruktur der Gemeinden im Amt Geltinger Bucht. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, einen Antrag auf Förderung bei der AktivRegion Schlei Ostsee zu stellen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen bereit.
Im Falle einer Zuschussgewährung wird der Amtsvorsteher ermächtigt, die Leistung auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

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