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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-16GV-092

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zur weiteren Umsetzung des im vergangenen Jahr eingeleiteten Haushaltskonsolidierungs-programmes hat der Finanzausschuss der Gemeinde Stoltebüll auf seiner Sitzung am 01.12.2021 eine Empfehlung zur Erhöhung des Steuersatzes der Zweitwohnungssteuer von 9 % auf 11 % ausgesprochen.

 

Durch diese Erhöhung steigert sich der Ertrag aus der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Stoltebüll um rund 6.000 €.

 

Diese Ertragssteigerung hält der Finanzausschuss aufgrund der allgemeinen Finanzsituation der Gemeinde für unumgänglich.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Stoltebüll beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Stoltell in der vorgelegten Fassung.

 

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Anlagen

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