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Vorlage - 2021-08GV-097
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Niesgrau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Niesgrau
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Beratung und Beschluss
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16.12.2021
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Sachverhalt
Die Gemeinde Niesgrau hat gemäß § 91 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 91 Absatz 2 GO innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat gemäß § 92 GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammen.
Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.
Gemäß § 25 Absatz 3 der Landesverordnung über die Aufstellung und Ausführung eines doppischen Haushaltsplanes der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik – GemHVO-Doppik) darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 Prozent und soll mindestens 10 Prozent der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30 Prozent beträgt, kann abweichend von Satz 1 die Ergebnisrücklage mehr als 33 Prozent der Allgemeinen Rücklage betragen.
Die Ergebnisrücklage beträgt bereits mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage (aktuell 68,76 %). Die Allgemeine Rücklage beträgt derzeit 21,95 % der Bilanzsumme.
Bilanzsumme | 30 % der Bilanzsumme | Allgemeine Rücklage | Spalte 2 abzüglich Spalte 3 |
1 | 2 | 3 | 4 |
2.255.520,46 € | 676.656,14 € | 495.065,42 € | 181.590,72 € |
Da die allgemeine Rücklage nicht 30 % der Bilanzsumme beträgt, sollte der Jahresüberschuss von 62.795,45 € insgesamt in die Allgemeine Rücklage gebucht werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Niesgrau beschließt den Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen / genehmigt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 62.756,45 € wird im Haushaltsjahr 2021 zur Allgemeinen Rücklage gebucht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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