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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-11GV-073

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Rabenholz war neu zu kalkulieren.

 

Neben den Steigerungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Anlage wurden die Verzinsung des Anlagekapitals neu aufgestellt. Hieraus ergibt sich ein höherer Gebührenbedarf.

 

Die Grundgebühr der Benutzungsgebühr A wird zukünftig auf 45,00 € je Grundstück und die Zusatzgebühr der Benutzungsgebühr A auf 1,70 festgesetzt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Rabenholz beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Rabenholz in der vorgelegten Fassung zu erlassen.

 

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