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Vorlage - 2021-00AA-280
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung des Amtes Geltinger Bucht für den Bereich der Grundschulen; Beratung und Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Stefan Boock
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht
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24.11.2021
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Sachverhalt
Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht hat am 16.12.2020 beschlossen, dass eine Schulentwicklungsplanung für die "Schullandschaft im Amt Geltinger Bucht 2030" erstellt werden soll.
Das Gesamtverfahren für die Schulentwicklungsplanung im Amt wurde bereits in den Jahren 2019 und 2020 in vielen Sitzungen ohne konkrete Empfehlungen behandelt.
- Erläuterung der Aufgaben und Zielsetzungen der Schulentwicklungsplanung (SEP):
Die Schulentwicklungsplanung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe.
Gem. § 48 Abs. 1 Schulgesetz SH ist der Schulträger verpflichtet, Schulentwicklungspläne aufzustellen, regelmäßig fortzuschreiben und sich mit dem Kreis abzustimmen.
Die Schulträger haben das Recht und die Pflicht, für ihre eigenen Einwohnerinnen und Einwohner nach Maßgabe des Bedürfnisses Schulen zu errichten und fortzuführen.
Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen und Schulstandorten, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen. Die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten sind zu planen.
Die Schulentwicklungsplanung ist Voraussetzung für Genehmigungsverfahren bei schulorganisatorischen Maßnahmen.
Die Ziele der SEP sind also vielfältig und immer auch von besonderen Herausforderungen und Änderungen der Rahmenbedingungen abhängig. Grundsätzlich soll laut Schulgesetz SH die schulische Infrastruktur gesichert, der zu erwartende Bedarf gedeckt und die Entwicklungsmöglichkeiten, auch unter veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, möglichst gut umgesetzt werden.
Der erforderliche Raumbedarf soll zur richtigen Zeit unter Berücksichtigung sinnvoller pädagogischer Konzepte rechtzeitig vorgehalten werden.
Weiterhin sollen diese Regelungen auch einen möglichst wirtschaftlichen Betrieb und eine verlässliche Standortsicherung ermöglichen.
Die Vorgaben des Landes aufgrund der Mindestgrößenverordnung für den Betrieb von Schulstandorten sind ebenfalls zu bedenken.
Die freie Schulwahl ist ein besonders schwer zu kalkulierendes Einflusskriterium und erschwert insofern die Planungskonzepte für eine verlässliche Auslastung und Bereitstellung von Schulräumen.
Wie dargestellt muss der Schulträger auf veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen, soweit möglich, rechtzeitig reagieren.
- Wichtige Änderungen der Rahmenbedingungen:
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 für Grundschulkinder stellt eine solche geänderte Rahmenbedingung dar, die neben dem Rechtsanspruch auch Erfordernisse beinhaltet, die unmittelbar in die Raumplanung und in das Vorhalten von Schulräumen eingreift und alle Schulträger vor erhebliche Herausforderungen stellt.
Grundsätzlich müssen sich alle Schulträger darüber Gedanken machen, wie der zukünftige Mehrbedarf an Räumlichkeiten realisiert werden kann, zumal schon zum jetzigen Zeitpunkt die Raumsituation an zumindest 2 Grundschulen als angespannt zu bewerten ist (zu wenig Räume/Fläche). Diese Planungen müssen zeitnah, aber mit entsprechender Vorbereitung, erfolgen.
Das Amt Geltinger Bucht erstellt aufgrund dieser neuen Aufgabenstellung einen anlassbezogenen Schulentwicklungsplan und zwar im ersten Schritt für die vier Grundschulen des Schulträgers.
Mit dieser Planung wurde nach einem entsprechenden Auswahlverfahren Frau Petersen vom Büro "Lernenbrauchtraum GmbH" aus Kiel beauftragt. Wissenschaftlich begleitet wurde das gesamte Planungsverfahren von Vertretungsprof. Dr. Derecik.
In enger Abstimmung und Zusammenarbeit wurde mit allen an Schule "Beteiligten" gesprochen (Ehrenamt, Arbeitskreis Schule, Schulleitungen, Dienststellenleitung, Schulverwaltung, Bauabteilung, externes Architektenbüro usw.).
Das Ergebnis dieses Projektes wird im anliegenden "Abschlussbericht zur Schulentwicklungsplanung im Amt Geltinger Bucht für den Bereich der Grundschulen" dargestellt.
- Konsequenzen und Zielsetzungen aus der Schulentwicklungsplanung:
Aufgrund der in der Schulentwicklungsplanung genannten Feststellungen und der seit Jahren im Prioritätenprogramm der Schulen genannten dringenden Sanierungsmaßnahmen sieht der Schulausschuss erheblichen Handlungsbedarf für die Schullandschaft im Amt Geltinger Bucht.
Dem Amtsausschuss wird folgender Beschluss empfohlen (inklusive geändertem Beschluss aus der Sitzung vom 15.11.2021):
Beschlussvorschlag
Das Amt Geltinger Bucht sieht aufgrund der vorgestellten Schulentwicklungsplanung für die Schullandschaft im Amt Geltinger Bucht für den Bereich der Grundschulen dringenden Handlungsbedarf und beschließt folgende Umsetzungsschritte:
a.) Der Bericht zur Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen des Amtes Geltinger Bucht wird grundsätzlich als Handlungsgrundlage für alle weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte beschlossen.
b.) Die Schullandschaft des Amtes soll zukunftsorientiert mit einer zeitgemäßen modernen Lernumgebung unter Berücksichtigung des Raumbedarfes im Rahmen des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder aufgestellt werden.
c.) Der Schulträger beabsichtigt, die vier Grundschulstandorte gleichberechtigt weiter zu analysieren.
Vorbehaltlich aller notwendigen Abstimmungen, Beteiligungen und Genehmigungen gemäß Schulgesetz SH und aller weiteren notwendigen Gremienbeschlüsse, besteht gegebenenfalls die Notwendigkeit, die Anzahl der Schulstandorte zu reduzieren, um die verbleibenden als „Zukunftsschule“ auszurichten.
d.) Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Schulaufsichtsbehörden Abstimmungsgespräche zu führen, um die notwendigen Schritte für eine spätere Genehmigung zur Neuaufstellung der Schullandschaft Geltinger Bucht zu besprechen.
e.) Für die weitere Planung soll eine Projektarbeitsgruppe berufen werden, die die weiteren Sachfragen im Rahmen der Vorplanung erarbeitet (Bedarfs- und Projektplanungen im Rahmen der Phase "0" wie pädagogische Konzepte, Projektleitung, Raumbedarf, Ressourcen, Baukosten als Vorplanung, Standorte, Verkehrsanbindung, Anhörungsverfahren der jeweiligen Schulkonferenzen und Stellungnahmen usw.). Die Arbeitsgruppe sollte aus Mitgliedern des Schulausschusses, der Schulleitungen und fachübergreifend aus der Verwaltung gebildet werden.
Dem Schul- und ggf. dem Amtsausschuss sind die jeweiligen Zwischenergebnisse vorzustellen bzw. sind jeweils einzelne Mitglieder dieser Ausschüsse über die Einbindung in die Arbeitsgruppe zu beteiligen. Der Schulausschuss hat dann einen konkreten empfehlenden Beschluss zu erarbeiten.
f.) Für die nächsten Umsetzungsschritte in diesem Projekt sind weitere Vorplanleistungen notwendig. Hierfür sind für 2022 in einer ersten Mittelbereitstellung 150.000 Euro zu veranschlagen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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483,3 kB
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