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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-00AA-278

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der vorliegende Entwurf zum 1. Nachtragshaushalt 2021 wurde von der Verwaltung, unter Berücksichtigung aller für das Haushaltsjahr gefassten Beschlüsse, aufgestellt und im Finanzausschuss am 08.11.2021 beraten.

 

Zur Anpassung der Amtsumlage bzw. der Zusatzamtsumlage an die tatsächlichen Bedürfnisse des Amtes im laufenden Haushaltsjahr, ist die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes 2021 erforderlich. In den Nachtragshaushaltsplan sind sämtliche Beschlüsse der Ausschüsse bzw. des Amtsausschusses sowie die angepassten Mittelanmeldungen aus den Fachbereichen eingeflossen.

Durch die Anpassung der Haushaltsansätze sowie die Festsetzung der Umlagegrundlage (Finanzkraft) der Gemeinden ergeben sich folgende Änderungen der Umlagesätze:

Die Amtsumlage steigt von 26,60 % (3.773.200 €) auf 27,05 % (3.837.400 €). Die Zusatzamtsumlage sinkt von 22,21 % (3.150.000 €) auf 19,25 % (2.730.900 €).

 

Zur Finanzierung aller geplanten Investitionsmaßnahmen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 600.000 € eingeplant.

 

Der 1. Nachtragshaushaltsplan weist einen ausgeglichenen Ergebnisplan aus.

 

Der Finanzausschuss des Amtes Geltinger Bucht hat dem Amtsausschuss den Beschluss des

1. Nachtragshaushaltsplans 2021 sowie der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021

nebst Anlagen einstimmig empfohlen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2021

sowie die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 nebst Anlagen.

 

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Anlagen

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