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Vorlage - 2021-00AA-273
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht; Beratung und Beschluss über den Einbau einer neuen raumlufttechnischen Anlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Stefan Boock
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss Geltinger Bucht
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15.11.2021
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht
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24.11.2021
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Sachverhalt
Die Sachlage wurde bereits 2018 und dann wieder am 25.11.2020 im Amtsausschuss behandelt.
Auszug:
Die Be- und Entlüftungsanlage der Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht in Sterup für die Fachklassen und innenliegenden Räume ist rd. 45 Jahre alt, technisch veraltet, energetisch dringend sanierungsbedürftig und in einigen Abschnitten im Bereich der Zuluft Zuführung außer Funktion. Der vorhandene zentrale Schaltschrank und die Regelungen sind teilweise defekt, Ersatzteile gibt es auf Grund des Alters nicht mehr. Es droht ein Komplettausfall der Regelungsanlage.
Der Amtsausschuss hat am 25.11.2020 folgenden Beschluss gefasst:
Der Amtsausschuss beschließt die Sanierung der raumlufttechnischen Anlagen in der Gemeinschaftsschule nach dem vorliegenden Konzept. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 neu einzuplanen bzw. bei Bedarf als überplanmäßige Ausgabe bereitzustellen. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die notwendigen Anträge für die Fördermittel zu stellen, die Maßnahme auszuschreiben und die notwendigen Aufträge zu erteilen.
Die weitere Ausführungsplanung wurde dann umgehend begonnen. Im Laufe dieser Planung stellte sich heraus, dass die geplante Ausführung im Dachraum der Schule, aufgrund des hohen Eigengewichtes der einzelnen Anlagenelemente (drei Stück), zu hohe Anforderungen an die zu schaffenden statischen baulichen Voraussetzungen gehabt hätte. Die notwendigen baulichen Verstärkungen in diesem Bereich wären unverhältnismäßig teuer geworden.
Daraufhin wurde das Projekt im Frühjahr 2021, nach Rücksprache mit dem Amtsvorsteher und den Schulausschussvorsitzenden, in dieser Form gestoppt. Die Verwaltung hat aber weiterhin nach eventuellen neuen Förderungsmöglichkeiten und Alternativen zum Einbau in den Dachraum gesucht.
Im Juni 2021 wurde dann die zweite Novelle der "Bundesförderung Corona gerechter stationärer raumlufttechnische Anlagen" in Kraft gesetzt. Die Richtlinien lassen nun auch den Einbau neuer Anlagen zu und die Förderquote beträgt bis zu 80 %.
Durch bauliche Änderungen im Bestand, eine geänderte technische Ausführungsvariante der Anlagen (u.a. Wärmerückgewinnung) und durch weitere Anpassungen bestehen nun die Optionen, den Einbau innerhalb des Gebäudes zu realisieren oder die Anlage auf das Dach des Eingangsbereiches der Gemeinschaftsschule zu verlegen. Der beteiligte Fachplaner, der Statiker und das Bauamt im Hause sind dabei, die beste Variante zu ermitteln. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme, inklusive Baunebenkosten, belaufen sich auf rd. 350.000- 370.000 Euro, eine Förderung ist bis zu 80% möglich, hier muss jedoch der Förderbescheid abgewartet werden.
Sofern eine Aufnahme in dieses Förderprogramm erfolgen würde, wäre die Gesamtbelastung für den Schulträger sogar wahrscheinlich noch unterhalb der Belastung, die für die bisherige Ausführungsvariante zu sehen war (in 2020 geringere Investitionskosten, aber auch erheblich geringere Förderung).
Empfehlender Beschluss für den Amtsausschuss:
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss beschließt, die Baumaßnahme zur Erneuerung der raumlufttechnischen Anlage der Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht über das neue Förderprogramm des Bundes abzuwickeln.
Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die Maßnahme für das Förderprogramm anzumelden und bei erfolgreicher Aufnahme in das Programm die notwendigen Ausschreibungen durchzuführen und die entsprechenden Aufträge zu erteilen.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 zu veranschlagen.
Sollte das Projekt nicht in das Förderprogramm aufgenommen werden, ist die Angelegenheit erneut zu behandeln.

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